01.09.2011, 09:30
Hallo,
und täglich grüßt das Murmeltier....
Habe jetzt fast den selben Fall, nur dass es sich diesmal um eine GmbH handelt, die die Größenmerkmale in 2007 allerdings nicht überschritten hatte.
Der Berater behandelte den "IAB" als existenzgründerrücklage und verbuchte ihn in der Bilanz als Sonderposten mit Rücklageanteil. In 2010 habe ich die Rücklage vollständig aufgelöst(Ergebnis war mies und niemand wusste für was man das Ding gebildet hatte).....FA möchte bzw. will den IAB in 2007 auflösen.
Nun stell ich mir die Frage, kann das Finanzamt auch hier einfach von einem IAB ausgehen???
und täglich grüßt das Murmeltier....
Habe jetzt fast den selben Fall, nur dass es sich diesmal um eine GmbH handelt, die die Größenmerkmale in 2007 allerdings nicht überschritten hatte.
Der Berater behandelte den "IAB" als existenzgründerrücklage und verbuchte ihn in der Bilanz als Sonderposten mit Rücklageanteil. In 2010 habe ich die Rücklage vollständig aufgelöst(Ergebnis war mies und niemand wusste für was man das Ding gebildet hatte).....FA möchte bzw. will den IAB in 2007 auflösen.
Nun stell ich mir die Frage, kann das Finanzamt auch hier einfach von einem IAB ausgehen???