Steuerberater

Normale Version: Fahrrad
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Hi,
hat schon mal jemand einen Arbeitgeber gehabt, der seinen Mitarbeitern Fahrr�der �berl�sst? 1%-Regelung analog?
Fahrrad ist f�r mich kein Kraftfahrzeug.

Auch wenn ich daf�r Kraft brauche. Tongue
Klar gibt´s das, mein Fahrradh�ndler macht das. Das ist f�r ihn Werbung.
� 8 Abs. 2 EStG spricht von Kraftfahrzeugen. Schon mal fraglich, ob ein Fahrrad darunter f�llt.
Und es mu� aber schon ein gaaanz teures Fahrrad sein, damit die Nutzung nicht nach � 8 Abs. 3 steuerfrei bleibt.

Wer bei einem Fahrrad die 1 % Regelung anwendet, der schreibt wahrscheinlich auch die � 0,55 als Eigenverbrauch auf, wenn er einen privaten Brief frankiert. Wink

Gru�

tosch

P.S.: meine Mitarbeiter strampeln auch ohne Fahrrad f�r mich Big Grin
Opa schrieb:Fahrrad ist f�r mich kein Kraftfahrzeug.
deshalb hatte ich ja "analog" geschrieben


tosch schrieb:Und es mu� aber schon ein gaaanz teures Fahrrad sein, damit die Nutzung nicht nach � 8 Abs. 3 steuerfrei bleibt.

Also meine Mandantin (GmbH) hat sonst so gar nichts mit Fahrr�dern zu tun und schafft nun 2 Fahrr�der im Wert von je 2.500 EUR f�r die Gesch�ftsf�hrer an. Ja, die nutzen diese tats�chlich viel f�r betriebliche Fahrten. �8 Abs. 3 d�rfte doch hier nicht greifen?
Gr��e
EV
Zitat:deshalb hatte ich ja "analog" geschrieben
Warum analog. Im � 8 steht nur "Kraftfahrzeuge".

Zitat:Ja, die nutzen diese tats�chlich viel f�r betriebliche Fahrten.
Das mag sein, aber nutzen sie die auch privat? Denn nur dann g�be es ja auch erst einen geldw. Vorteil.
Opa schrieb:Das mag sein, aber nutzen sie die auch privat? Denn nur dann g�be es ja auch erst einen geldw. Vorteil.
ja, sie d�rfen auch privat genutzt werden.
Eisvogel schrieb:Also meine Mandantin (GmbH) hat sonst so gar nichts mit Fahrr�dern zu tun und schafft nun 2 Fahrr�der im Wert von je 2.500 EUR f�r die Gesch�ftsf�hrer an. Ja, die nutzen diese tats�chlich viel f�r betriebliche Fahrten. �8 Abs. 3 d�rfte doch hier nicht greifen?
Gr��e
EV



1. Eventuell kommt man noch auf den � 8 Abs. 3 Satz 2 KStG - vGA, wenn es sich um GGF handelt.
2. Um was f�r eine Branche handelt es sich denn?
Huuhuu :-)

also die 1 % Regel analog w�rd ich sagen greift hier nicht.

Wenn die r�der auch privat benutzt werden d�rfen, haben wir doch einen Nutzungsvorteil.....somit also bei �berlassung an AN einen Sachbezug nach � 8 Abs. 2 Satz 1 EStG

....ein Fahrrad ist per Definition kein KFZ.

somit kann � 8 Abs. 2 Satz 2 EStG doch gerade nicht greifen... wir bleiben bei Satz 1 h�ngen.

� 8 Abs. 3 EstG �brigens auch nicht, da wie Du schreibst die gmbh sonst nix mir Fahrr�dern zu tun hat.

Ich habe jetzt leider keine Afa Tabelle hier, um �ber die ND den monatlichen Nutzungsvorteil zu errechnen ........ aber m�sste hier nicht der � 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ausreichen ?

Ich w�rd im �brigen nix machen ausser die Fahrr�der einfach abzuschreiben, da die Anschaffung der r�der augenscheinlich im �berwiegend eigenbetrieblichen Interesse des AG liegt.

Wie du selber schreibst werden Die R�der ja tats�chlch haupts�chlich betrieblich genuzt.

Somit f�r mich die Praktikerl�ung: auf BP warten und finden lassen :-)

lg, Jive
Jive schrieb:Ich habe jetzt leider keine Afa Tabelle hier, um �ber die ND den monatlichen Nutzungsvorteil zu errechnen ........ aber m�sste hier nicht der � 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ausreichen ?
Dann werde ich mich da mal drauf berufen. 7 Jahre ND macht rd. 30 EUR AfA pro Monat. Zzgl. der lfd. Kosten ist der private Nutzungsvorteil ja deutlich unter 44 EUR.
Besten Dank
Gr��e
EV
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