Steuerberater

Normale Version: Fahrrad
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Hi,
hat schon mal jemand einen Arbeitgeber gehabt, der seinen Mitarbeitern Fahrräder überlässt? 1%-Regelung analog?
Fahrrad ist für mich kein Kraftfahrzeug.

Auch wenn ich dafür Kraft brauche. Tongue
Klar gibt´s das, mein Fahrradhändler macht das. Das ist für ihn Werbung.
§ 8 Abs. 2 EStG spricht von Kraftfahrzeugen. Schon mal fraglich, ob ein Fahrrad darunter fällt.
Und es muß aber schon ein gaaanz teures Fahrrad sein, damit die Nutzung nicht nach § 8 Abs. 3 steuerfrei bleibt.

Wer bei einem Fahrrad die 1 % Regelung anwendet, der schreibt wahrscheinlich auch die ¤ 0,55 als Eigenverbrauch auf, wenn er einen privaten Brief frankiert. Wink

Gruß

tosch

P.S.: meine Mitarbeiter strampeln auch ohne Fahrrad für mich Big Grin
Opa schrieb:Fahrrad ist für mich kein Kraftfahrzeug.
deshalb hatte ich ja "analog" geschrieben


tosch schrieb:Und es muß aber schon ein gaaanz teures Fahrrad sein, damit die Nutzung nicht nach § 8 Abs. 3 steuerfrei bleibt.

Also meine Mandantin (GmbH) hat sonst so gar nichts mit Fahrrädern zu tun und schafft nun 2 Fahrräder im Wert von je 2.500 EUR für die Geschäftsführer an. Ja, die nutzen diese tatsächlich viel für betriebliche Fahrten. §8 Abs. 3 dürfte doch hier nicht greifen?
Grüße
EV
Zitat:deshalb hatte ich ja "analog" geschrieben
Warum analog. Im § 8 steht nur "Kraftfahrzeuge".

Zitat:Ja, die nutzen diese tatsächlich viel für betriebliche Fahrten.
Das mag sein, aber nutzen sie die auch privat? Denn nur dann gäbe es ja auch erst einen geldw. Vorteil.
Opa schrieb:Das mag sein, aber nutzen sie die auch privat? Denn nur dann gäbe es ja auch erst einen geldw. Vorteil.
ja, sie dürfen auch privat genutzt werden.
Eisvogel schrieb:Also meine Mandantin (GmbH) hat sonst so gar nichts mit Fahrrädern zu tun und schafft nun 2 Fahrräder im Wert von je 2.500 EUR für die Geschäftsführer an. Ja, die nutzen diese tatsächlich viel für betriebliche Fahrten. §8 Abs. 3 dürfte doch hier nicht greifen?
Grüße
EV



1. Eventuell kommt man noch auf den § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG - vGA, wenn es sich um GGF handelt.
2. Um was für eine Branche handelt es sich denn?
Huuhuu :-)

also die 1 % Regel analog würd ich sagen greift hier nicht.

Wenn die räder auch privat benutzt werden dürfen, haben wir doch einen Nutzungsvorteil.....somit also bei Überlassung an AN einen Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG

....ein Fahrrad ist per Definition kein KFZ.

somit kann § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG doch gerade nicht greifen... wir bleiben bei Satz 1 hängen.

§ 8 Abs. 3 EstG übrigens auch nicht, da wie Du schreibst die gmbh sonst nix mir Fahrrädern zu tun hat.

Ich habe jetzt leider keine Afa Tabelle hier, um über die ND den monatlichen Nutzungsvorteil zu errechnen ........ aber müsste hier nicht der § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ausreichen ?

Ich würd im übrigen nix machen ausser die Fahrräder einfach abzuschreiben, da die Anschaffung der räder augenscheinlich im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des AG liegt.

Wie du selber schreibst werden Die Räder ja tatsächlch hauptsächlich betrieblich genuzt.

Somit für mich die Praktikerlöung: auf BP warten und finden lassen :-)

lg, Jive
Jive schrieb:Ich habe jetzt leider keine Afa Tabelle hier, um über die ND den monatlichen Nutzungsvorteil zu errechnen ........ aber müsste hier nicht der § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ausreichen ?
Dann werde ich mich da mal drauf berufen. 7 Jahre ND macht rd. 30 EUR AfA pro Monat. Zzgl. der lfd. Kosten ist der private Nutzungsvorteil ja deutlich unter 44 EUR.
Besten Dank
Grüße
EV
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