28.02.2011, 10:58
Beim BFH sind mehrere Verfahren (X R 15/09 u. X R 38-41/09)anhängig, ob die AN-Beiträge zur Arbeitslosenvers. mit dem negativen Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen sind, da die eventuellen, späteren Leistungen ja dem pos. PV unterliegen. Diese Rechtsfrage ist nicht v. Vorläufigkeitsvermerk hinsichtl. der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen erfasst.