22.02.2011, 15:14
Sachverhalt:
A GmbH unterhält A Unterstützungskasse e.V.. Bei A GmbH findet in 2007 für 2003-2005 Bp statt, Bericht/Bescheide Sommer 2007. A UK e.V. gibt die Erklärung zur Überprüfung ... nach §5 I Nr.3 KStG für die Kj. 2005-2007 erst Herbst 2008 ab. Erst durch die Abgabe kommt raus, dass UK in 2005 überdotiert ist. Folge §4d Abs.1 Satz 2 EStG: Zuwendungen der A GmbH stellen hier keine BA mehr dar.
Da aber Bp bereits abgeschlossen und Bescheide ergangen, sehe ich auf Anhieb keine Änderungsmöglichkeit für das Jahr 2005, oder bin ich betriebsblind?
taxpert
A GmbH unterhält A Unterstützungskasse e.V.. Bei A GmbH findet in 2007 für 2003-2005 Bp statt, Bericht/Bescheide Sommer 2007. A UK e.V. gibt die Erklärung zur Überprüfung ... nach §5 I Nr.3 KStG für die Kj. 2005-2007 erst Herbst 2008 ab. Erst durch die Abgabe kommt raus, dass UK in 2005 überdotiert ist. Folge §4d Abs.1 Satz 2 EStG: Zuwendungen der A GmbH stellen hier keine BA mehr dar.
Da aber Bp bereits abgeschlossen und Bescheide ergangen, sehe ich auf Anhieb keine Änderungsmöglichkeit für das Jahr 2005, oder bin ich betriebsblind?
taxpert