jurico
23.08.2007, 14:08
Hallo,
ich brüte über folgendem Fällchen (vereinfacht):
GbR beauftragt einen StB, (alle) Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft (AG) für die GbR zu erwerben. So geschieht es auch. Die AG ist nun eine Weile aktiv, wird dann aber liquidiert.
Im Zuge der Liquidation der AG machen Vertragspartner der AG Schadensersatzansprüche geltend. GbR überreicht StB ein hübsches Sümmchen (Scheck), damit dieser die Ansprüche abwickle. Das Geld versickert jedoch.
GbR verklagt StB erfolglos auf Rechnungslegung bzw. Herausgabe des Sümmchens (Beweisprobleme).
Nun meine Frage: Handelt es sich bei der dem StB überlassenen Summe um (vergebliche) Betriebsausgaben? Ich freue mich auf Hinweise/Anmerkungen/Rspr.-Nachweise, evt. auch im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen.
PS: Man könnte an eine analoge Anwendung der Rspr. zu Betriebsausgaben bei betrieblichem Geldverlust/-diebstahl denken ...
ich brüte über folgendem Fällchen (vereinfacht):
GbR beauftragt einen StB, (alle) Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft (AG) für die GbR zu erwerben. So geschieht es auch. Die AG ist nun eine Weile aktiv, wird dann aber liquidiert.
Im Zuge der Liquidation der AG machen Vertragspartner der AG Schadensersatzansprüche geltend. GbR überreicht StB ein hübsches Sümmchen (Scheck), damit dieser die Ansprüche abwickle. Das Geld versickert jedoch.
GbR verklagt StB erfolglos auf Rechnungslegung bzw. Herausgabe des Sümmchens (Beweisprobleme).
Nun meine Frage: Handelt es sich bei der dem StB überlassenen Summe um (vergebliche) Betriebsausgaben? Ich freue mich auf Hinweise/Anmerkungen/Rspr.-Nachweise, evt. auch im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen.
PS: Man könnte an eine analoge Anwendung der Rspr. zu Betriebsausgaben bei betrieblichem Geldverlust/-diebstahl denken ...