16.02.2011, 16:29
Hallo Zusammen,
So ein Typ von den Grünen hat uns ziemlich verunsichert. Er hat steif und fest behauptet, dass die Unterschrift unter der Rechnung des StB lesbar sein muss. Eine einschneidende Erkenntnis habe ich dazu in keinem Kommentar gefunden. Der § 9 StBerGVO bringt auch keine Verdeutlichung. Außer Ausführungen, wer und wer nicht unterschreiben darf, finde ich rein gar nichts. Hat irgendwer, der sich in letzter Zeit auf die Beraterprüfung vorbereitet hat, dazu Erkenntnisse.
Danke im Voraus
frankts
So ein Typ von den Grünen hat uns ziemlich verunsichert. Er hat steif und fest behauptet, dass die Unterschrift unter der Rechnung des StB lesbar sein muss. Eine einschneidende Erkenntnis habe ich dazu in keinem Kommentar gefunden. Der § 9 StBerGVO bringt auch keine Verdeutlichung. Außer Ausführungen, wer und wer nicht unterschreiben darf, finde ich rein gar nichts. Hat irgendwer, der sich in letzter Zeit auf die Beraterprüfung vorbereitet hat, dazu Erkenntnisse.
Danke im Voraus
frankts