Steuerberater

Normale Version: Fahrtkosten, obwohl man keinen eigen Pkw hat?
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Ich wurde gefrat, ob man pauschale Fahrtkosten (also 0,30 ¤ je gefahrenen km) bei selbständiger Tätigkeit ansetzen kann, auch wenn man selber keinen Pkw besitzt. Die entsprechende Person nutzt einAuto, welches komplett über den Vater läuft (Steuer, Versicherung etc..).

Der Steuerberater der Bekannten meinte, das würde nicht gehen, da sie ja keinen Pkw hat. Ich behaupte, natürlich geht das. Voraussetzung ist meiner Meinung nach nur, dass man in einem Pkw die entsprechenden km fährt.

Habe gerade die Gesetze un RL nicht zur Hand, aber ich bilde mir ein, dass ich sogar was gefunden habe, dass es nicht das eigene Kfz sein muss, sondern nur zur Verfügung gestellt (war zu WK nichtselbständige Arbeit, glaube ich).

Welche Meinung habt ihr dazu?
Klar kann man die Kosten geltend machen, aber eben nicht pauschal 0,30/km, sondern nur die tats. Kosten. In den 0,30/km ist ja bspw. die Afa enthalten, die der Nutzer aber nicht hatte, sondern damals der Käufer. Spritkosten hat er natürlich schon eher. Steuer/Vers. zahlt ja auch der Vater, es sei denn der Sohn übernimmt einen Teil, dann muss er das aber eben nachweisen können.
Für Fahrten Wohnung/Betrieb gibt's pauschal 30ct je Entfernung, sonst eigener Aufwand. Ggf auf Drittaufwand aufpassen (Vereinbarung der Nutzung als Zuwendung)!
höfner501 schrieb:dass es nicht das eigene Kfz sein muss, sondern nur zur Verfügung gestellt (war zu WK nichtselbständige Arbeit, glaube ich).

Nur noch ergänzend:

Bei den WK wird die Entfernung an sich begünstigt, nicht die Art der Überwindung (mit Ausnahmen "Kappung"und "Flugzeug"). Man kann also auch zur Arbeit sackhüpfen, wenn man will.
ich setzte durchaus die 0,30 bei Selbständigen an, wenn z.B. der Partner - ehelich oder nichtehelich - einen PKW hat und oft die Anmeldung/ Versicherung.. beim Partner liegt.

Ulrike
Klar, warum auch nicht?

Am Ende würde man sich ohnehin nur um Größe streiten und nicht um die Sache selbst.
30ct sind grsd ok, weil durchschnittliche Kfz Kosten für die meisten Kfz höher sind; also ok wenn es gerad kein Lupo oder Smart ist. Aber das Thema Drittaufwand sollte klar sein!
Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schon deutlich weiter.
Hallo,

ich glaube das Thema hatten wir schon mal, oder war es in dem anderen Forum dessen Namen wir alle vergessen habenCool

Es gibt ein m.E. BFH-Urteil der die Sache genau wie @Opa gesehen hat und die 0,30 ¤ aus diesen Grund auf 0,17 eingekürzt hatte. Oder hat @Opa das Urteil auch gelesen und sieht es wie der BFH....?

Wenn ich es finde poste ich es noch einmal.......

T.D.
Ich konnt mich nur daran dunkel erinnern, aber ohne das AZ zu kennen, oder mich genau an die 0,17 zu erinnern.
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