15.02.2011, 19:53
Hat jemand hiervon Ahnung und kann mich bestätigen oder (ungern natürlich) widerlegen?
Sachverhalt:
Stpfl. ist mangels Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in D nicht unbeschränkt steuerpflichtig, beantragt aber, als solcher behandelt zu werden (Voraussetzungen dafür liegen vor).
Er ist Mitglied der rk-Kirche.
Soweit ich sehe, löst dies keine KiSt-Pflicht aus, da diese nicht an die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig anknüpft sondern an Wohnsitz oder gewöhnlíchen Aufenthalt, was beides nicht gegeben ist.
(Fall betrifft Niedersachen, die KiSt-Voraussetzungen habe ich aus § 3 Kirchensteuerrahmengesetz Niedersachsen entnommen).
Gegenstimmen?
Sachverhalt:
Stpfl. ist mangels Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in D nicht unbeschränkt steuerpflichtig, beantragt aber, als solcher behandelt zu werden (Voraussetzungen dafür liegen vor).
Er ist Mitglied der rk-Kirche.
Soweit ich sehe, löst dies keine KiSt-Pflicht aus, da diese nicht an die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig anknüpft sondern an Wohnsitz oder gewöhnlíchen Aufenthalt, was beides nicht gegeben ist.
(Fall betrifft Niedersachen, die KiSt-Voraussetzungen habe ich aus § 3 Kirchensteuerrahmengesetz Niedersachsen entnommen).
Gegenstimmen?