Steuerberater

Normale Version: Kassenbuch führen bei GmbH
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Ich mal wieder mit einer blöden Frage!

Manchmal wird man irgendwie "Betriebsblind"...

Und in meinen Jahren als Angestellte war es einfach oft so, dass ich ne andere Meinung hatte als mein Chef, aber da er Chef, hab ich dann am Schluß eben gemacht, was er von mir erwartet hat. Beruflich natürlich *g* Ihr wisst schon was ich meine!

Aber jetzt bin ich ja nunmal selbständig. Und damit haftbar im Falle eines Falles...

Also, jetzt die blöde Frage:
Eine GmbH führt keine 'richtige' Kasse. Entnahmebelege werden bar vom Gesellschafter gezahlt. Er legt sozusagen immer wieder Geld in die 'Kasse' ein, entnimmt sich aber dafür auch immer mal wieder was (Barabhebungen von der Bank).
Mir passt diese Handhabung nicht.

Ich würde ihn gerne verdonnern ein ordentliches Kassenbuch zu führen. Mit überprüfbarem Saldo.
Aber der will dann eine Gesetzesgrundlage von mir haben, dieser Mandant. Der sagt: Was seit 10 Jahren geht, geht auch weiter hin...
Mein Kollege (seit 20 Jahren im Beruf und sehr pragmatisch) sagt auch: Das lass mer wie es ist!

Wie seht ihr denn das? Habt ihr auch GmbHs die so eine 'Kasse' führen. Hatte jemand mit sowas z.B. bei einer BP schonmal Probleme? Wer versteht mein flaues Gefühl? Wer kann mir helfen es zu verlieren?

Danke + sonnige Grüße
Rechtsgrundlage? §§ 238 ff HGB.

Ich würde das auch nicht sooo eng sehen, wenn keine Bareinnahmen vorliegen.
Sobald Bareinnahmen vorliegen würde ich auf ein ordnungsgemässes Kassenbuch bestehen.

Wenn effektiv keine Kasse geführt wird, da betrieblich nicht nötig, kann man mit einem Kassenbuch ja auch keine kontruieren...
aber der BFH verlangt doch, dass jeder Bilanzierer eine Kasse führt, oder hab ich da was falsch in Erinnerung?
Hallo,

ist doch gerade bei der GmbH völlig unproblematisch mit der Kasse.

Alles wozu es Belege gibt, läuft über die Kasse.
Alles was mehr oder minder über die Handkasse des Gesellschafters geht, läuft über das Gesellschafterverrechnungskonto.

Da sehe ich kein Problem.
Hat schon jemand mal Erfahrungen gemacht, wenn die Kasse von einem Steuerberater geführt wurde und die Barabhebungen vom Bankkonto alle als Einlagen in die Kasse erfasst wurden, so dass die Kasse am Jahresende einen Riesensaldo hatte (weil die Privatentnahmen fehlen).

Es gibt bei dem Unternehmen keine Bareinnahmen. Die Kasse wurde geführt, weil der Unternehmer bilanziert hat.

Wäre es hier denkbar, dass es zu Hinzuschätzungen kommt?

Ich meine nein.

Und Ihr?
Hallo,

ich habe auch immer etwas Bauschmerzen, wenn die "Kasse" nur aus Belegen besteht, die dann in der Buchführung über "Kasse" eingebucht werden, weil es ja schon immer so war und das Finanzamt sich vielleicht wundern würde, wenn eine GmbH plötzlich keine Kasse mehr hat! Ich buche dann immer "Einlage Gesellschafter" und wenn der Bestand zu hoch ist "Entnahme G.", führe dazu noch ein Verrechnungskonto und saldiere alles beim Abschluss, berechne Zinsen ( bei mir an den Gesellschafter, die natürlich auch bei der ESt versteuert werden) und stelle diese als Verbindlichkeiten ein! Bisher gab es keine Probleme!

Gruß Ulrike
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