Steuerberater

Normale Version: § 8 Nr. 1 e
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Hallo,

kann mir jemand sagen, wann die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 e von 13/20 = 65 % auf die Hälfte geändert wurde ?

Und wann gilt was ?


fragt sich der Petz
JStG 2008 3/4 --> 13/20 ab 2008
WBG 13/20 --> Hälfte ab 2010

So auch Blümich/Hofmeister zu § 8 Rn 236!
Besten Dank Smile

Manchmal bekommt man einfach nicht jede Änderung mit und erschreckt sich dann, wenn der Gesetzestext anders aussieht als "gewohnt"....
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