16.01.2011, 13:10
Hallo,
kann mir jemand sagen, wann die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 e von 13/20 = 65 % auf die Hälfte geändert wurde ?
Und wann gilt was ?
fragt sich der Petz
kann mir jemand sagen, wann die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 e von 13/20 = 65 % auf die Hälfte geändert wurde ?
Und wann gilt was ?
fragt sich der Petz