Kaum hat das Neue Jahr begonnen (allen, die es noch nicht von mir gehört haben "Ein frohes Neues" noch), und schon steht die erste Schlußbesprechung vor der Tür! Zur Überprüfung meiner Rechtsposition werfe ich den Sachverhalt mal einfach in die Runde:
GmbH, drei Fahrzeuge jeweils mit Fahrtenbuch, zwei Geser-Gefü. Ein Fahrzeug befindet sich an ausländischer Betriebsstätte.
Auf allen drei Fahrzeugen sind INSGESAMT zwischen 400 und 1.400 (inkl. Frankreichurlaub) km als private Fahrten erfasst. Es werden teilweise innerhalb von knapp drei Monaten keinerlei Privatfahrten getätigt.
Es gibt zwar die üblichen kleineren "Fehler" in den Fahrtenbüchern, die aber unserer hiesigen Rb-Stelle nicht ausreichen um die Fahrtenbücher zu kippen. Es kann jedoch nachgewiesen werden, dass zumindest einige Fahrten AUCH privat veranlasst waren, ohne das dies aus den Fahrtenbüchern zuerkennen wäre. Auch sind die "08/15"-Fahrten (Post, Bank) in für die Art der Tätigkeit in überraschend großer Anzahl vorhanden.
Wie sind die Erfahrungen/Meinungen hier? Reichen diese "Indizien" für's FG aus (gütliche Einigung im Rahmen SB eher unwahrscheinlich!)? Oder anders gefragt, wie muss eine private Mitveranlassung im Fahrtenbuch kenntlich gemacht werden? Wer entscheidet letztendlich bei "gemischten" Fahrten welcher Anteil überwiegt?
taxpert
huhu :-)
könntest du das AUCH privat veranlasst etwas genauer erläutern??
Was Post/Bank angeht....es ist doch nicht verboten aus betrieblichen Gründen 5 mal pro tag zur Bank/Post zu fahren.
Ich selbst fahre jeden Werktag zur Post und bringe meine Post da vorbei.
(liegt übrigens auf dem weg nach Hause)
Mindestens einmal pro woche fahre ich auf dem Weg nach Hause mit einem 3 Km Umweg an meinen beiden ortsansässigen Finanzämtern vorbei und werfe da persöhnlich die steuererklärungen ein.
zur Bank fahre ich ( allerdings tagsüber )1 mal pro woche ... Schecks und so einwerfen meistens,
Kontoauszüge hol ich mir auch gern öfter aufm weg von und zur arbeit ( Bank liegt auch direkt an der straße.)
Die Abgrenzung Fahrten Wohnung / arbeit ist da schon bescheiden ....
natürlich hol ich mir wenn ich schon meine kontoauszüge vom Geschäft hole auch hin und wieder meine privaten ab.... Wenn ich zur Post fahre ist da bestimmt auch mal ein privater Brief von mir dabei, der allerdings selbstverständlich NICHT mit der firmenfrankiermaschiene frankiert wurde.
Diese Fahrten allerdings auf privat/betrieblich aufzuteilen find ich ( nicht böse nehmen bitte) kleinlich und auch nicht zweckdienlich.
Solange du nicht beweisen kannst, dass die Fahrt ausschließlich privat war, oder dass das Fahrtenbuch andere erhebliche Mängel hat, sehe ich daher schwarz.
Dem Steuerpflichtigen die Beweislast aufzudrücken , dass die Fahrt zu 100% betrieblich war ist nämlich link.. das kann der gar nicht beweisen.
Deswegen müssen z.B. Werbungskosten auch nicht bewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht werden .
Wenn schon die RB-Stelle das Fahrtenbuch so akzeptieren würde, würd ich es auch (notfalls zähneknirschend) so akzeptieren, und stattdessen ein anderes themengebiet etwas genauer beleuchten :-)
( z.B. bei der schlussbesprechung anbieten, das Fahrtenbuch zähneknirschend... gerade so noch durchgehen zu lassen, dafür aber auf einem anderen stritigen punkt ein entgegenkommen verlangen)
soweit meine meinung :-)
lg und viel Erfolg,
Jive
Hallo Jive!
Grundsätzlich gebe ich dir Recht, ABER...
Im vorliegenden Fall wird wohl etwas übertrieben.
Nehmen wir folgendes Beispiel:
Unternehmer fährt für den normalen, privaten Wocheneinkauf in den örtlichen Supermarkt. Da es im Ort keine Post mehr gibt, befindet sich der Postshop eben zufällig auch in diesem Supermarkt. Wenn der Unternehmer nun neben dem privaten Einkauf auch noch zwei PWZ für 1,10 ¤ kauft, kann er dann diese Fahrt als betrieblich veranlasste Fahrt zur Post im Fahrtenbuch erfassen?
Kann ich die morgendliche Fahrt zum Bäcker als betrieblich deklarieren, nur weil der Bäcker zufällig neben meiner Bank liegt und ich "natürlich" bei der Gelegenheit IMMER nach Kontoauszügen schaue?
Jeder wird sicherlich mal auf einer beruflichen Fahrt etwas privates erledigen, genauso wie man auf einer privaten Fahrt auch mal was berufliches erledigt (OHNE deswegen gleich die Fahrt als betrieblich im Fahrtenbuch zu erfassen!). Es geht mir auch nicht darum, dem Stpfl. irgendeine Nachweispflicht aufzuzwängen. Auch will ich eigentlich nicht die Fahrtenbücher vollständig verwerfen. Es stellt sich nur die Frage, WER entscheidet, wann die betriebliche Veranlassung einer Fahrt soweit in den Hintergrund tritt, dass es eben steuerlich eine private Fahrt wird? WIE wird der Finanzverwaltung ermöglicht, diese Entscheidung zu treffen(zu prüfen?
Nach Würdigung der Gesamtumstände (außergewöhnlich niedrige Summe privater km, geringe Fehler im Fahrtenbuch, Nachweis über private Mitveranlassung teilweise möglich, lange Zeiträume ohne jede private Fahrt) wird die RbSt die Feststellung halten.
taxpert
Na ja, grundsätzlich ist es doch so, wenn ich privat einkaufen dafür 55 Minuten benötige und dann noch 5 Minuten Briefmarken kaufe habe ich eine private Veranlassung von 55/60. So würde ich das zumindest sehen, analog zu gemischten Reisen.
Insgesamt gesehen ist es immer schlecht, wenn sich der Prüfer im Zweifel "vera*scht" fühlt, weil er dann andersweitig auch kritisch ist. Ich kenne das aus persönlichen Gesprächen mit Finanzbeamten, die regelmäßig betonen, dass ja grundsätzlich vieles geht, aber wenn man stur ist, wird es der FA-Beamte auch sein.
Vielleicht kannst du ja den Mandanten dazu bringen, im Zweifel das Fahrtenbuch fallen zu lassen und andere strittige Fragen dafür durchzubringen.
So kenne ich das aus der Praxis. 5 Streitpunkte, das Fahrtenbuch geht ans FA und andere Punkte an den Mandanten.
Um wie viel Geld geht es denn?
Nur zur Klarstellung: Ich bin einer dieser sturen Bpler!
Natürlich wurde bereits mit dem Zaunpfahl gewedelt um möglichst eine gütliche EInigung zu erzielen. Leider meinte der Stpfl. nicht darauf reagieren zu müssen! Die StB'in beschränkt sich zu allen drei Feststellungen darauf, meine Schrebien an den Mandanten weiterzuleiten und seine Schreiben an mich. Es sind grundsätzlich "nur" drei Feststellungen, wovon das Fahrtenbuch sicher das Geringste ist. Der Stpfl. stellt seit Beginn auf stur (Als ehemaliger Banker kann man alles, auch Steuerrecht!). Die Feststellungen resultieren letztlich auch diesem sturen Verhalten gegenüber seiner StB'in, da man natürlich NICHT nachfragt, bevor man etwas macht! Insgesamt dürften etwa 100.000 ¤ Steuern bei der Prüfung rauskommen.
taxpert
Sorry, wollte dir wirklich nicht zu nahe treten, hoffe man konnte das rauslesen.
Also wenn sich zweifelsfrei belegen lässt, dass einige dieser vermeintlichen Geschäftsfahrten überwiegend privat motiviert waren (ebe. Großeinkauf), dann sollte das meines Erachtens auch vor dem FG bestand haben. Das Fahrtenbuch hat dann ersichtliche Mängel, und zwar deutlich mehr, als eine vergessene Fahrt zum Tanken.
Also ich als StB würde in so einem Fall die Einigung suchen, da ich persönlich keine große Chance sehe, das durchzubringen.
Okay.. wenn der Fall so liegt, bleibt Dir wohl nix anderes Übrig, als konsequenterweise die neuste Rechtssprechung zum Abzug von gemischt veranlassten Reisekosten anzuwenden :-)
Insoweit teile ich die Auffassung von höfner501.
Wenn Du also 2-3 fahrten findest, wo der private Anteil der Fahrt unzweifelhaft größer als 90% ist, komplette zuordnung zum privaten....
ggf zeitanteilig Aufteilen.
Anschließend wird das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß verworfen und die 1% Regel angewendet.
Allerdings muss ich dazu sagen dass ich diese Rechtsauffassung zwar juristisch nachvollziehen kann ( es wäre zumindest die konsequente weiterentwicklung und Umsetzung der Rechtsprechung zu gemischt veranlassten Fahrten), ich sie jedoch nicht wirklich für praxistauglich halte....
Die erfolgsaussichten einer Klage gegen diese Auffassung sehe ich eher gering ein leider...
Die Fahrtenbuchmethode wäre damit allerdings faktisch und klinisch tot.
Das würde bedeuten, dass ich mich bei meinem einkauf mit ner stoppuhr beieilen muss und zeitgleich hoffen muss, dass ich bei der Post in einer riesenschlange stehe.
Wen der BP´ler dann allerdings mein Stoppverhalten nicht glaubt.. was dann??
Bei meiner Post müsste ich dann briefe zählen, wieviel privat und wieviel betrieblich sind...dazu müsste ich auch privaten schriftverkehr in mein Fristenkontrollbuch aufnehmen, um den Ausgang beweisen zu können.
Um mir diese ganze Mühe zu ersparen würde ich dann lieber 2 mal zur post fahren... einmal betrieblich und einmal privat... bei dieser Tour könnt ich dann auch gleich den einkauf mit erledigen :-)
Das ist zwar dann für die Umwelt doof, aber die zusätzliche Zeit für die 2te Fahrt hole ich mir mit dem erspartem mehraufwand für die dokumentierung wieder raus.
kurzum.... und mir bitte darüber nicht böse sein....
ich finde das ganze schon ein bisschen kleinlich und hoffe, dass es dazu nicht kommen würde.
lg und nichts für ungut,
Jive
Jive schrieb:Anschließend wird das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß verworfen und die 1% Regel angewendet.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass allein unterschiedliche Rechtsauffassungen über den Umfang der betrieblichen Veranlassung einzelner evt. gemischt veranlasster Fahrten noch nicht dazu führen können, das Fahrtenbuch insgesamt zu verwerfen. Das ist aus meiner Sicht noch kein Aufzeichnungsmangel (ich meine nicht Fälle, wo sich der Eindruck aufdrängen muss, dass die Eintragungen nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen).
Dadurch ändert sich erst einmal nur das Verhältnis der beruflich zu den privat veranlassten Fahrten mit den entsprechenden Konsequenzen.
Hallo,
das Fahrtenbuch ist eigentlich nur anders zu führen. Dann entsteht auch die Diskussion ob privat oder betrieblich veranlasst nicht.
Beispiel:
Der Unternehmer U fährt ins nahegelegene Einkaufszentrum um einerseits seine privaten Einkäufe zu erledigen und andererseits aus dem Schreibwarenfachgeschäft Büromaterial und Postwertzeichen zu kaufen.
Bei dieser vorliegenden Konstellation, wie sie auch dem obigen Sachverhalt entspricht, gibt es sowohl eine betriebliche als auch eine private Veranlassung der Fahrt. Und an einem bestimmten Punikt wechselt die Veranlagung und entrückt der jeweils anderen Sphäre.
Demnach wäre entweder zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben, die nach Erledigung im Schreibwarengeschäft zu einer privaten Veranlassung wird, oder aus dem privaten Vergnügen wird eine betriebliche Veranlassung.
Dabei würde ich grundsätzlich die erste Variante wählen.
Damit wäre die Fahrt zum Schreibwarengeschäft zunächst betrieblich veranlasst und somit als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dann ändert sich der Veranlassungsgrund, was im Fahrtenbuch kenntlich gemacht werden müsste, womit die Rückfahrt dann zu einer privaten Fahrt wird.
Sieht man sich mal das BMF-Schreiben und die Rechtsprechung an, dann wird man sehen, dass hinsichtlich der Führung eines Fahrtenbuches in Bezug auf die Erfassung der km-Stände und Daten, genau diese Möglichkeit die einzig unangreifbar richtige ist.
Alles andere, auch eine vermeintlich einwandfreie zeitliche Zuordnung, kann nicht richtig sein. Die Logik - Lebensmittel einkaufen braucht mehr Zeit als Briefmarken einkaufen - kann nicht bewiesen werden. Da kann auch keiner mit dem Argument - allgemeine Lebenserfahrung - kommen. Denn wer die anführt, der weiß genau, dass man am Schalter der Post-Shops durchaus mal eine halbe Stunde stehen kann, während man an der Supermarktkasse inkl. Einkauf in 15 min. durch ist.
Tendiere insoweit zum Ergebnis von @meyer, wonach sich lediglich das Aufteilungsverhältnis ändert, und die Führung des Fahrtenbuchs insgesamt bemängelt werden müsste, weil eben nicht ordnungsgemäß getrennt.