Steuerberater

Normale Version: Tip Ex?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo zusammen!

Frage: Wie handhabt / handhaben IHR / Sie das in den Kanzleien/Büros mit dem Korrigieren von falschen Kontierungen?

Beispiel: Mir hat sich gerade schier der Magen umgedreht, als ich bei einer Kollegin im Büro sah, wie die Azubine fröhlich mit Tip Ex auf den Kontoauszügen eines Mandanten fehlerhafte Kontierungen ausbesserte. Roter Kuli, versteht sich.

Zu meiner Frage: Zu meiner Lehrzeit war das absolut verboten. Aber: ist nun ein Kontoauszug ein "Buch", in das Einträge gemacht werden, oder ist das wirkliche "Buch", in dem die Veränderungen jederzeit nachvollziehbar sein müssen, nicht doch die Primanota oder das Buchungsjournal? In dem Fall wär´ ja dann das Tip Ex auf den Kontoauszügen noch o.k.?
Schließlich gibt es ja auch viele Kollegen, die gar nicht mehr auf Beleg kontieren...

Beste Grüße und einen schönen Tag von

Catja
Solange der Buchungssatz trotzdem einwandfrei nachvollzogen werden kann sehe ich darin kein Problem.

ZB die Buchungen wurden noch nicht vorgenommen, oder eben noch nicht festgeschrieben/gesendet.
Clematis schrieb:ZB die Buchungen wurden noch nicht vorgenommen, oder eben noch nicht festgeschrieben/gesendet.

=> lästigerweise wird hier bei der Kollegin (Stotax) erst festgeschrieben, wenn die Bilanz des Folgejahres steht, ... => laufende FiBu wird nicht gesendet und auch nicht festgeschrieben (was ich davon halte, muss ich nicht erst sagen, oder?).

Gruße, Catja
Zitat:lästigerweise wird hier bei der Kollegin (Stotax)....

Womit wir wieder beim Thema wären, oder? Wink
Hallo Clematis,

danke voran für Deine Antworten.

Ich fasse mal zusammen: Wenn Buchungen und alle ihre Änderungen aus der Primanota bzw. den Kontenblättern einer festgeschriebenen Buchführung nachvollziehbar sind, steht einer Korrektur auch mit Tip Ex auf dem Kontoauszug nichts entgegen?
Soweit nicht ersichtlich ist, wann welche Änderungen vorgenommen wurden und z.B. in welchem VAZ die Änderungen Auswirkungen hatten, ist die Korrektur mit Tip EX nicht o.k..

(Ich persönlich bleibe aber dabei: Kontierung durchstreichen, neue Kontierung hinschreiben, - aber ich bin ja auch so gestrickt, dass ich ungerne Umbuchungen mache, sondern lieber Generalumkehr und richtigen Buchungssatz...).

Gruß, Catja
Hallo,


die Kontierungen auf dem Beleg sind sowieso eine Streitpunkt.

Was nützt die Kontierung auf dem Beleg, wenn die tatsächliche Buchung anderst lautet, sich ein Zahlendreher einschleict oder ähnliches ?

Wir kontieren nicht mehr auf dem Beleg, aber ich weiss, hier gibt es zig verschiedenen Meinungen...

Zur Frage: Wenn schon falsch, dann bitte durchstreichen (meine Meinung)...
Mein Ansatz war halt nur, dass ich dem Lehrling nichts Falsches sagen bzw. nichts verbieten möchte, was eigentlich nach den GoB in Ordnung wäre.

Über kurz oder lang wird sich das Kontieren auf Beleg sowieso erledigt haben (Kontoauszugsmanager, digitales Belegbuchen).

Danke und Gruß, Catja
Catja schrieb:... aber ich bin ja auch so gestrickt, dass ich ungerne Umbuchungen mache, sondern lieber Generalumkehr und richtigen Buchungssatz...


Juhu! Dich mag ich!
Referenz-URLs