Steuerberater

Normale Version: Umsatzsteuer-Nachschau
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Hallo,

Momentan ist ein Gesetzentwurf unterwegs, der sich mit der Änderung der Vorschriften für elektronische Rechnungen befasst.
Inwieweit der Gesetzesentwurf inhaltlich übernommen wird sei dahingestellt, zumal innerhalb der EU ja gerade gegenläufige Tendenzen diskutiert werden.

Eine kleine Passage in dem Gesetzentwurf wird aber sicherlich alle Hürden überstehen. Dabei geht es um den § 27b UStG, der eine Erweiterung erhalten soll.
Im Rahmen der Umsatzsteuernachschau soll den zur Prüfung betrauten Amtsträgern der unmittelbare Datenzugriff erlaubt werden.

Es ist zwar grundsätzlich möglich einen permanenten Prüfer-Arbeitsplatz vorrätig zu halten, aber in der Praxis werden fast alle Unternehmen auf Probleme stoßen, wenn plötzlich die Damen und Herren unangemeldet während der Geschäftszeiten vor der Tür stehen und eine Nachschau durchführen wollen. Dies besonders im Zusammenhang mit einer Nachschau bei Neugründungen, Verlagerungen und Geschäftserweiterungen, die ja schon intensiver "betreut" werden.

Die Finanzverwaltung ist fleißig bemüht den Personalstamm für steuerliche Prüfungen aufzustocken (Bedarf 15.000 zusätzliche Mitarbeiter). Die Umsatzsteuer-Nachschau soll dabei noch intensiver erfolgen, also deutlich öfter durchgeführt werden als bisher, unberücksichtigt der Tendenzen innerhalb der EU bezüglich der qualifizierten elektronischen Rechnung. Das wird dann nochmals zu einem höheren Prüfungsaufkommen führen.

Probleme gibt es zwei:

1. Den Datenzugriff so zu beschränken, dass nicht auch andere Informationen, die nicht unmittelbar die Prüfung betreffen, jedoch steuerlich relevant sein können, an die Prüfer gelangen. Denn diese Informationen unterliegen keinem Verwertungsverbot. Und soweit sie auch für andere Steuern interessant sind, erfolgt eine entsprechende Information an die zuständige Stelle.

2. Die Gefahr eines nahtlosen Übergangs in eine Außenprüfung gem. § 193 AO zu vermeiden, da dies ohne vorherige Prüfungsanordnung erfolgen kann.


Das ist, nach meiner Meinung, ein recht sensibles Thema für die Mandantschaft, da die Umsatzsteuer-Nachschau in aller Regel bei ihr vor Ort stattfindet und kaum jemand darauf vorbereitet ist.

Es dürfte wohl zu erwarten sein, dass sich die Gerichte zukünftig vermehrt mit dem Thema auseinanderzusetzen haben.
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