14.12.2010, 10:25
Hallo,
ein Mandant möchte eine 1-Mann-GmbH per Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1 a GmbH im vereinfachten Verfahren gründen.
Die Notariatsangestellte behauptet nun, die Kosten wären die gleichen wie bei einer ganz normalen GmbH-Gründung und man solle doch die GmbH ganz konventionell gründen.
Eine Begründung konnte sie allerdings nicht liefern, der Notar meinte, "es wäre so besser".
Hat jemand Erfahrungen damit?
Will der Notar dann irgendwelche Zusatzleistungen verkaufen, die im vereinfachten Verfahren entfallen?
Oder geht es nur um die Kosten, die lt. Musterprotokoll bis max. ¤ 300 von der GmbH getragen werden dürfen?
Gruß
tosch
ein Mandant möchte eine 1-Mann-GmbH per Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1 a GmbH im vereinfachten Verfahren gründen.
Die Notariatsangestellte behauptet nun, die Kosten wären die gleichen wie bei einer ganz normalen GmbH-Gründung und man solle doch die GmbH ganz konventionell gründen.
Eine Begründung konnte sie allerdings nicht liefern, der Notar meinte, "es wäre so besser".
Hat jemand Erfahrungen damit?
Will der Notar dann irgendwelche Zusatzleistungen verkaufen, die im vereinfachten Verfahren entfallen?
Oder geht es nur um die Kosten, die lt. Musterprotokoll bis max. ¤ 300 von der GmbH getragen werden dürfen?
Gruß
tosch