09.11.2010, 13:24
Hallo ihr !
bin ja leider noch nicht ewig im Beruf und daher weiss ich einige Dinge wohl doch noch nicht genau.
Ich habe die Anspruchsvoraussetzungen für die Übertragung des Kinderfreibetrags. Die Ex-Ehepartnerin kommt ihrer Unterhaltspflicht nicht nach (ja, sorum geht es auch ).
Wenn ich das nun ins Programm eingebe, meckert es, dass die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld nicht mehr stimmen. Fakt ist doch immer, dass beide Elternteile jeweils hälftig den Kindergeldanspruch besitzen. Ändert sich das bei der Übertragung der Freibeträge ? Wenn ja, warum und wo kann ich das nachlesen. Ich habe jetzt 30 Minuten lang wie ein blöder gesucht.
Vielen Dank Euch
bin ja leider noch nicht ewig im Beruf und daher weiss ich einige Dinge wohl doch noch nicht genau.
Ich habe die Anspruchsvoraussetzungen für die Übertragung des Kinderfreibetrags. Die Ex-Ehepartnerin kommt ihrer Unterhaltspflicht nicht nach (ja, sorum geht es auch ).
Wenn ich das nun ins Programm eingebe, meckert es, dass die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld nicht mehr stimmen. Fakt ist doch immer, dass beide Elternteile jeweils hälftig den Kindergeldanspruch besitzen. Ändert sich das bei der Übertragung der Freibeträge ? Wenn ja, warum und wo kann ich das nachlesen. Ich habe jetzt 30 Minuten lang wie ein blöder gesucht.
Vielen Dank Euch