01.10.2010, 12:18
m.E. gab es hier schonmal das Thema, aber ich finde es nicht.
Fakten: gez. Ki.-St. in 09: 100,- Erstattung aus VZ 07 u. 08: 220,-
übersteigender Betrag 120,- wird nach 08 zurückübertragen, also:
SA in 08 500,- ./. 120,- --> damit Bescheidänderung mit SA-Kürzung in 08 --> Nachzahlung
Gab es da nicht mal eine (verwaltungsinterne) Bagatellgrenze o.ä.?
Fakten: gez. Ki.-St. in 09: 100,- Erstattung aus VZ 07 u. 08: 220,-
übersteigender Betrag 120,- wird nach 08 zurückübertragen, also:
SA in 08 500,- ./. 120,- --> damit Bescheidänderung mit SA-Kürzung in 08 --> Nachzahlung
Gab es da nicht mal eine (verwaltungsinterne) Bagatellgrenze o.ä.?