Steuerberater

Normale Version: Kirchensteuer rückwirkend SA-Abzug
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m.E. gab es hier schonmal das Thema, aber ich finde es nicht.

Fakten: gez. Ki.-St. in 09: 100,- Erstattung aus VZ 07 u. 08: 220,-

übersteigender Betrag 120,- wird nach 08 zurückübertragen, also:

SA in 08 500,- ./. 120,- --> damit Bescheidänderung mit SA-Kürzung in 08 --> Nachzahlung

Gab es da nicht mal eine (verwaltungsinterne) Bagatellgrenze o.ä.?
Ich hab mal von 300 ¤ gehört.....Cool

Aber einen Anspruch darauf gibt es natürlich nicht.
OFD Chemnitz vom 09.08.2005, S2221 - 100/13 - St22 (dort unter "Kaskadeneffekt"): Nichtaufgriffsgrenze: 200 ¤.

Gruß, die Catja
Danke, das ist das was ich suchte. Jetzt kann ich verschwinden.....
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