Steuerberater

Normale Version: Internationales Freiwilligenprogramm Frankreich VIE
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Hallo,

hatte schon mal jemand mit dem Internationalen Freiwilligenprogramm Frankreichs, V.I.E., zu tun? Bitte, bitte... (-:

siehe:
http://www.firmafrankreich.de/wp-content...gramm2.pdf

Ich habe einen französischen Mandanten, der an diesem Programm teilgenommen hat und diesbezüglich 2 Jahre bis 9/2009 in München bei gearbeitet hat. Wobei gearbeitet hier eigentlich nicht bedeutet, daß er BAL bezogen hat...die entsandten Franzosen bekommen vielmehr eine vom Land abhängige Pauschal-Vergütung (siehe obige Broschüre), sind dabei wohl der französchischen Botschaft in Deutschland unterstellt und haben keine vertragliche Bindung zu dem sie entsendenden Unternehmen.

Zum 10/2009 ist er dann nach Hamburg umgezogen, um dort dann den Rest des Jahres bei einem deutschen AG zu arbeiten.

Meine Frage ist nun, wie und ob ich die ausländischen Vergütungen von immerhin ca. 1.600,-¤/Monat (sind ohne irgendwelchen Abzüge, habe die französischen )-: "Abrechnungen" vorliegen) zu berücksichtigen habe. Bei Haufe, NWB, DBA, etc. finde ich dazu leider überhaupt nix, auch sonst im Internet nüscht.

Kann ich die Zahlungen als eine Art Stipendium bzw. Ausbildungshilfe aus öffentlichen französischen Mitteln behandeln und entsprechend komplett rauslassen? Oder müssen sie als ausländische Einkünfte doch mit in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden? Wobei ja Einkünfte hier aus meiner Sicht überhaupt nicht vorliegen.

Wäre dankbar, wenn hier jemand nen Tip hätte.
Hallo,


also mit dem genannten Programm und der Verfahrensweise habe ich keine Erfahrungen. Bin einfach mal ein wenig auf Suche gegangen.

Es handelt sich um ein Stipendiat. Zwischen dem Stipendiant und dem aufnehmenden (ausbildenden) Unternehmen kommt kein vertragsrechtliches Verhältnis zustande.
Der Stipendiant muss sich bei der französischen Organisation registrieren, erhält dann Zugang zu kooperativen ausländischen Unternehmen und wird dann vermittelt.
Er steht dabei in einem öffentlich-rechtlichen Abhängigkeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis mit Ubifrance, einem öffentlich-rechtlichem Netzwerk internationaler Prägung, welches im Wesentlichen Beschäftigungsförderung betreibt.

Die Stipendiaten bekommen ein monatliches Stipendium von momentan 644 Euro zuzüglich länderabhängigem Zuschlag (Beihilfen zum Lebensunterhalt), die auch in Sachleistungen bestehen können.

Sozialversicherungsrechtlich und steuerlich sind die Stipendiaten in Frankreich geführt.
Sie sind zwangsversichert, müssen in Frankreich eine Steuererklärung abgeben (Pflichterklärung) und erhalten für die Auslandstätigkeit auch eine zeitliche Berücksichtigung bei ihrer Rentenversorgung.


Weder in den deutschen Gesetzen noch im DBA habe ich irgend etwas zutreffendes finden können (nur grob nachgesehen), finde allerdings auch keinen rechtlichen Bezug warum die Bezüge in Deutschland zu versteuern wären, da insgesamt beabsichtigt ist, die Stipendiaten organisatorisch den Botschaften unterzuordnen.


Nach meinem Dafürhalten unterliegt das Stipendium nicht dem Progressionsvorbehalt.
Huhu :-)

Ich schließe mich mal meinem Vorredner an .. Cool

Im Grunde wird der Betrag doch ohne Gegenleistung gewährt... so eine Art Bafög in meinen Augen ....wenn ich mich mal lapidar ausdrücken darf.

Gegenleistung für die Arbeit ist es jedenfalls nicht in meinen augen...

lg, Jive
Danke für die Einschätzungen, ich hatte es eigentlich genauso gesehen.
Werde die Vergütungen nun zwar in der Erklärung erläutern, aber nicht als steuerpflichtige Bezüge deklarieren. Mal schaun, ob das FA dem ohne Probleme folgt...
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