11.09.2010, 14:44
Hallo,
hatte schon mal jemand mit dem Internationalen Freiwilligenprogramm Frankreichs, V.I.E., zu tun? Bitte, bitte... (-:
siehe:
http://www.firmafrankreich.de/wp-content...gramm2.pdf
Ich habe einen französischen Mandanten, der an diesem Programm teilgenommen hat und diesbezüglich 2 Jahre bis 9/2009 in München bei gearbeitet hat. Wobei gearbeitet hier eigentlich nicht bedeutet, daß er BAL bezogen hat...die entsandten Franzosen bekommen vielmehr eine vom Land abhängige Pauschal-Vergütung (siehe obige Broschüre), sind dabei wohl der französchischen Botschaft in Deutschland unterstellt und haben keine vertragliche Bindung zu dem sie entsendenden Unternehmen.
Zum 10/2009 ist er dann nach Hamburg umgezogen, um dort dann den Rest des Jahres bei einem deutschen AG zu arbeiten.
Meine Frage ist nun, wie und ob ich die ausländischen Vergütungen von immerhin ca. 1.600,-¤/Monat (sind ohne irgendwelchen Abzüge, habe die französischen )-: "Abrechnungen" vorliegen) zu berücksichtigen habe. Bei Haufe, NWB, DBA, etc. finde ich dazu leider überhaupt nix, auch sonst im Internet nüscht.
Kann ich die Zahlungen als eine Art Stipendium bzw. Ausbildungshilfe aus öffentlichen französischen Mitteln behandeln und entsprechend komplett rauslassen? Oder müssen sie als ausländische Einkünfte doch mit in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden? Wobei ja Einkünfte hier aus meiner Sicht überhaupt nicht vorliegen.
Wäre dankbar, wenn hier jemand nen Tip hätte.
hatte schon mal jemand mit dem Internationalen Freiwilligenprogramm Frankreichs, V.I.E., zu tun? Bitte, bitte... (-:
siehe:
http://www.firmafrankreich.de/wp-content...gramm2.pdf
Ich habe einen französischen Mandanten, der an diesem Programm teilgenommen hat und diesbezüglich 2 Jahre bis 9/2009 in München bei gearbeitet hat. Wobei gearbeitet hier eigentlich nicht bedeutet, daß er BAL bezogen hat...die entsandten Franzosen bekommen vielmehr eine vom Land abhängige Pauschal-Vergütung (siehe obige Broschüre), sind dabei wohl der französchischen Botschaft in Deutschland unterstellt und haben keine vertragliche Bindung zu dem sie entsendenden Unternehmen.
Zum 10/2009 ist er dann nach Hamburg umgezogen, um dort dann den Rest des Jahres bei einem deutschen AG zu arbeiten.
Meine Frage ist nun, wie und ob ich die ausländischen Vergütungen von immerhin ca. 1.600,-¤/Monat (sind ohne irgendwelchen Abzüge, habe die französischen )-: "Abrechnungen" vorliegen) zu berücksichtigen habe. Bei Haufe, NWB, DBA, etc. finde ich dazu leider überhaupt nix, auch sonst im Internet nüscht.
Kann ich die Zahlungen als eine Art Stipendium bzw. Ausbildungshilfe aus öffentlichen französischen Mitteln behandeln und entsprechend komplett rauslassen? Oder müssen sie als ausländische Einkünfte doch mit in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden? Wobei ja Einkünfte hier aus meiner Sicht überhaupt nicht vorliegen.
Wäre dankbar, wenn hier jemand nen Tip hätte.