08.09.2010, 11:33
08.09.2010, 12:13
Hallo,
interessant in diesem Zusammenhang auch der Hinweis auf den Betriebsausgabenabzug. Damit sind die Erstattungszinsen handelsrechtlich Einnahmen und für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen außerhalb der Gewinnermittlung herauszurechnen.
Das könnte im Zusammenhang mit dem noch laufenden Verfahren zur Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens noch von Belang sein.
interessant in diesem Zusammenhang auch der Hinweis auf den Betriebsausgabenabzug. Damit sind die Erstattungszinsen handelsrechtlich Einnahmen und für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen außerhalb der Gewinnermittlung herauszurechnen.
Das könnte im Zusammenhang mit dem noch laufenden Verfahren zur Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens noch von Belang sein.