Steuerberater

Normale Version: vGA und altes Anrechnungsverfahren
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Hallo!

ich habs ja gesagt, ich melde mich nun öfters ...

Nach einer BP wird über das Vorliegen von vGA gestritten. In der Sache siehts ganz schlecht aus.

Jetzt ist mir leider das verfahrensrechtliche Zusammenspiel zwischen Erhöhung zvE/KSt bzw. Herstellung Ausschüttungsbelastung/Verwendung EK unklar.

Grundsätzlich erhöht vGA das Einkommen und somit auch die KSt. Das passiert alles im KSt Bescheid. Oder?

Was ist mit KSt-Erhöhung bzw. Minderung nach der Gliederungsrechnung? Wenn nun EK45 als verwendet gilt, und die Ausschüttungsbelastung 30% beträgt (1994), dann müsste es doch zu einer KSt-Minderung beim Steuerpflichtigen führen im Jahr des Abflusses der vGA. Oder?

Aus welchem Bescheid ergibt sich das? Es so, dass lediglich die KSt-Bescheide angefochten wurden und ich hier keinen Einblick in die anderen Bescheide habe. Es müsste doch sowas wie "vEK-Bescheide" geben, oder?

Hüüüülllffffääääää!

der showbee
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