22.07.2010, 10:56
Wer von Euch hat Zugang zu einer Kommentierung des bis 2008 geltenden ErbStG?
Genau gehts mir um einen Kommentar zu § 13a ErbStG, und hier speziell zur Behaltensfrist bzw Wegfall des Freibetrages!
Genau gehts mir um einen Kommentar zu § 13a ErbStG, und hier speziell zur Behaltensfrist bzw Wegfall des Freibetrages!