16.07.2010, 12:37
Hallo,
es ist soweit.
Da bin ich mal gespannt wie die Kommentare in den nächsten Tagen aussehen werden, wenn die Fachjournalie sich mit der Thematik befasst hat.
Ob der Authentizitätsnachweis der Rechnung damit einfacher wird, lasse ich mal dahingestellt. Schließlich muss der komplette Sachzusammenhang des Rechtsgeschäfts irgendwie belegt werden.
es ist soweit.
Zitat:Der Ministerrat der EU hat am 13.07.2010 die Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC endgültig beschlossen. In Artikel 233 wird es nun den Beteiligten überlassen, wie sie die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung sicherstellen. Dabei wird nicht zwischen elektronischen Rechnungen und Rechnungen auf Papier unterschieden. Zulässig sind alle Verfahren, die den Zusammenhang zwischen einer Rechnung und der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zuverlässig herstellen. Die bislang verpflichtend vorgeschriebene digitale Signatur beziehungsweise das EDIFACT-Verfahren nennt die neue Direktive nur noch beispielhaft.
Da bin ich mal gespannt wie die Kommentare in den nächsten Tagen aussehen werden, wenn die Fachjournalie sich mit der Thematik befasst hat.
Ob der Authentizitätsnachweis der Rechnung damit einfacher wird, lasse ich mal dahingestellt. Schließlich muss der komplette Sachzusammenhang des Rechtsgeschäfts irgendwie belegt werden.