22.06.2010, 10:31
Hallo,
ich habe in der Bilanz 2008 für einen neu angeschafften PKW eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen.
Und nun anläßlich der Bearbeitung der Steuererklärung 2008 eine Aufforderung des FA bekommen, den Umfang der betrieblichen Nutzung für 2008 und 2009 nachzuweisen.
Was ja nun schon möglich ist.
Aber: ist das auch zulässig? Muß das für 2009 erstellte Fahrtenbuch bereits ausgewertet und vorgelegt werden? Ist das nicht eine Frage der Veranlagung 2009 - selbstverständlich ggf. mit Rückwirkung auf 2008?
Gruß
tosch
ich habe in der Bilanz 2008 für einen neu angeschafften PKW eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen.
Und nun anläßlich der Bearbeitung der Steuererklärung 2008 eine Aufforderung des FA bekommen, den Umfang der betrieblichen Nutzung für 2008 und 2009 nachzuweisen.
Was ja nun schon möglich ist.
Aber: ist das auch zulässig? Muß das für 2009 erstellte Fahrtenbuch bereits ausgewertet und vorgelegt werden? Ist das nicht eine Frage der Veranlagung 2009 - selbstverständlich ggf. mit Rückwirkung auf 2008?
Gruß
tosch