Steuerberater

Normale Version: Kind im Knast
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Hatte ich auch noch nicht. Kind über 18, Schule beendet, kommt für 5 Monate hinter "schwedische Gardinen", danach wird Ausbildung gesucht. Besteht während der Zeit eigentlich ein Anspruch auf KG bzw. Kinder-FB?
Er war als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet, aber als Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungen zählt das wohl nicht?
Wohl eher nicht.

Zitat:FG Nürnberg 5. Senat
Entscheidungsdatum: 20.01.2006
Streitjahr: 2004
Aktenzeichen: V 114/2005
Dokumenttyp: Urteil
Dacht ich mir. Danke.
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