31.05.2010, 14:20
Hatte ich auch noch nicht. Kind über 18, Schule beendet, kommt für 5 Monate hinter "schwedische Gardinen", danach wird Ausbildung gesucht. Besteht während der Zeit eigentlich ein Anspruch auf KG bzw. Kinder-FB?
Er war als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet, aber als Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungen zählt das wohl nicht?
Er war als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet, aber als Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungen zählt das wohl nicht?