Steuerberater

Normale Version: Wertpapierhandel / Werbungskosten
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Hallo zusammen,

Ich hab einen Mandanten der sich als Daytrader probiert und wo es zur Zeit wohl ganz gut laufen soll. Hierzu zahlt er wohl an einen Software-Fiffi Entgelte f�r die Entwicklung und Aktualisierung von Trader-Software.

Gewerblichen Wertpapierhandel hab ich schon ausgeschlossen, da es da ja genug BFH-Urteile gibt, die die Latte zur Gewerblichkeit (insbes. Einschl�gigkeit des KWG) sehr hoch legen.

Also bleiben nur Eink�nfte aus Kapitalverm�gen. Hier ist aber der abzug der tats�chlichen Werbungskosten ausgeschlossen.

Weiss jemand schon von einem anh�ngigen Verfahren hierzu?

Verfassungsrechtliche Bedenken hatte Englisch in StuW 2007, 221 - 240 ge�u�ert. Hat jemand auf diesen Aufsatz zugriff und k�nnte ihn mir zukommen lassen?

Vielen dank bereits im Voraus

Taxman
Hallo,

h�tte er die Uni nicht gewechselt h�tte ich es einstellen k�nnen.

Falls es f�r die Recherche von Interesse ist:

bis 31.03.2010 an der Uni Augsburg
Ab 01.04.2010 an der Uni M�nster


Teilweise besteht die M�glichkeit �ber die EDV der Universit�t an die Daten und Aufs�tze der Dozenten und Professoren heranzukommen.
Meine pers�nliche Erfahrung ist die, dass man mit den Verfassern auch ganz gut mailen oder telefonieren kann und so an Unterlagen herankommt.
Jaja, die Keule der Verfassungswidrigkeit... Ich guck mal zu Hause nach, ggf hab ich den Aufsatz daheim.
Aufsatz per Email!
auch auf diesem weg:

Vielen Dank
Und schon wieder KAP, langsam bekomm ich hier noch graue Haare ...

Stpfl gew�hrt GmbH, an der er zu 50% beteiligt ist, ein fremdfinanziertes eigenkapitalersetzendes Darlehen. Gewinnaussch�ttungen oder dergleichen gab es nicht. Die Fremdkapitalzinsen setzen wir als Werbungskosten/"negative Einnahmen" unter Beachtung des TEV an (� 32d II Nr. 3, � 32d II 2 EStG).

Doch nun die gro�e "Preisfrage"; wo trage ich das im Formular ein?

Unsere bisherige L�sung:

KAP Zeile 22 mit 60% der tats�chlichen Aufwendungen

Gibt es gegenteilige Meinungen dazu?


Danke euch Smile
Um mal wieder zum Ausgangsproblem zur�ckzukommen
Zitat:Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. 28.5.2010, Pressemitteilung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterst�tzt ein Musterverfahren gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalertr�gen. Seit Einf�hrung der Abgeltungsteuer k�nnen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden.

Vielmehr werden die Werbungskosten mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Person (1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) abgegolten. Dies gilt selbst dann, wenn tats�chlich mehr als 801 Euro an Werbungskosten angefallen sind. Damit k�nnen Konto- und Depotgeb�hren, Verwaltungsgeb�hren aber auch Schuldzinsen nicht mehr abgezogen werden. Besonders betroffen von der Streichung des tats�chlichen Werbungskostenabzugs sind Steuerzahler, die zur Finanzierung ihrer Kapitalanlage einen Kredit aufgenommen haben. Diese Zinsen f�r die Finanzierung k�nnen seit dem Jahr 2009 nicht mehr steuermindernd ber�cksichtigt werden.

Damit werden Werbungskosten, die im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage und Werbungskosten, welche im Zusammenhang mit einer anderen Einnahmeart entstehen, unterschiedlich behandelt. Ob diese Ungleichbehandlung gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verst��t, soll nun in einem Musterverfahren des BdSt �berpr�ft werden. Dazu wurde eine Sprungklage beim Finanzgericht M�nster erhoben. Es ist zu erwarten, dass das Gericht in K�rze ein entsprechendes Aktenzeichen erteilt.
Super, Danke! Smile
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