Steuerberater

Normale Version: Sonstige Leistung (Management) im EU-Ausland
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Hallo,

selbstbuchender Mandant hat letztes Jahr für eine italienische Firma Managementleistungen erbracht. USt-ID.-Nr. der ausld. Firma liegt vor, Mandant hat ust-frei abgerechnet.

Die sonstige Leistung wird gem. § 3a UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Das wäre Deutschland.
Und das bedeutet, dass er seine Leistung + USt abrechnen müsste.
Ist das richtig ? Rolleyes
Krallt sich unser FinMin die USt?
Oder kommt der italienische Unternehmer doch irgendwie an seine Vorsteuer? Nur über einen Antrag beim WasweißichwasAmt?
Oder übersehe ich was?

Etwas ratlos

tosch
also Rechtslage 2009?

was sind das denn für management-leistungen?
Richtig, Rechtslage 2009.

Die Arbeiten waren logistischer Art:
Aufbau einer Abteilung für den Export von Waren nach Rußland, Ukraine, Kasachstan; angefangen bei den Formalitäten in I über den Transit bis zu der Einfuhr im Lieferland
Vielleicht nützt Dir für die Einordnung BFH v. 18.6.2009, V R 57/07?

Dort ging es um Managementleistungen im Rahmen der Personalberatung, - ist aber m.E. übertragbar => 2009: nstb in Dtl..

Gruß, die Catja
Catja, Du bist genial - genau das habe ich gebraucht

Gruß

tosch
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