17.05.2010, 17:41
Hallo,
selbstbuchender Mandant hat letztes Jahr für eine italienische Firma Managementleistungen erbracht. USt-ID.-Nr. der ausld. Firma liegt vor, Mandant hat ust-frei abgerechnet.
Die sonstige Leistung wird gem. § 3a UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Das wäre Deutschland.
Und das bedeutet, dass er seine Leistung + USt abrechnen müsste.
Ist das richtig ?
Krallt sich unser FinMin die USt?
Oder kommt der italienische Unternehmer doch irgendwie an seine Vorsteuer? Nur über einen Antrag beim WasweißichwasAmt?
Oder übersehe ich was?
Etwas ratlos
tosch
selbstbuchender Mandant hat letztes Jahr für eine italienische Firma Managementleistungen erbracht. USt-ID.-Nr. der ausld. Firma liegt vor, Mandant hat ust-frei abgerechnet.
Die sonstige Leistung wird gem. § 3a UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Das wäre Deutschland.
Und das bedeutet, dass er seine Leistung + USt abrechnen müsste.
Ist das richtig ?

Krallt sich unser FinMin die USt?
Oder kommt der italienische Unternehmer doch irgendwie an seine Vorsteuer? Nur über einen Antrag beim WasweißichwasAmt?
Oder übersehe ich was?
Etwas ratlos
tosch