03.05.2010, 18:49
Hallo,
eine Gewerbetreibende unterhält in Stadt A ihr Hauptbüro.
In Stadt B wird ein Telefonanschluss angemietet, der auch dort von einer dortigen Firma, die solch einen Service anbietet, im Auftrag bedient wird.
Ergibt sich ein Kontakt, werden der Gewerbetreibenden für Kundengespräche dort auch Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, alles im Gesamtpaket enthalten.
Kann man nun von einer Betriebsstätte in Stadt B sprechen mit der Folge, dass eine Zerlegung vorzunehmen wäre ?
fragt der Petz
eine Gewerbetreibende unterhält in Stadt A ihr Hauptbüro.
In Stadt B wird ein Telefonanschluss angemietet, der auch dort von einer dortigen Firma, die solch einen Service anbietet, im Auftrag bedient wird.
Ergibt sich ein Kontakt, werden der Gewerbetreibenden für Kundengespräche dort auch Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, alles im Gesamtpaket enthalten.
Kann man nun von einer Betriebsstätte in Stadt B sprechen mit der Folge, dass eine Zerlegung vorzunehmen wäre ?
fragt der Petz