Steuerberater

Normale Version: Transportleistung
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Liebe Kollegen, bitte nicht lachen!
Meine Frage ist vollkommen ernst gemeint. Es gab mal Zeiten, da mochte ich USt echt gerne, besonders die sonstigen Leistungen habens mir angetan. Nicht mehr seit 1.1.10. B2B und B2C ist irgendwie spanisch für mich.

Jetzt hab ich folgenden Fall:

Dt Unternehmer erbringt Transportleistung (Gegenstände) in D für einen österreichischen Unternehmer. Ort der Leistung?

§ 3b UStG greift nicht, da ich keine Beförderung von Personen hab (Absatz 1 Satz 1), eine Beförderung an einen Unternehmer (Ansatz 1 Satz 3) und keine innergemeinschaftliche Beförderung (Absatz). Also greift doch § 3a UStG, oder?
Und dann hab ich mein geliebtes B2B-und die Leistung ist in Ö steuerbar? Kann das sein? Was übersehe ich?
Ja so ist es. Der Ort ist gem. § 3a II UStG in Österreich und somit in Deutschland nicht steuerbar. Österreich hat eine entsprechende Regelung wie wir in § 13b I Nr. 1 UStG, ist bei denen § 19 oder so. D. h. wir sind für den Ö ein im Ausland ansässiger U. und damit ist Ö Steuerschuldner.
Das war auch meine Lösung.
Seltsam kommt mir das trotzdem vor...
Referenz-URLs