30.03.2010, 17:12
Unser neuer Vorsteher des örlichen Finanzamtes mailt der Beraterschaft freundlicherweise immer die neuesten Info´s des Finanzamtes.
Anbei die aktuelle Ausgabe, da steht uns in BW ein tolles Jahr 2011 bevor...
(Ich würde gerne mal bei einem Softwarewechsel meinen Mandanten sagen, dass sie doch einmal bitte in 2-3 Monaten nochmals kommen sollen :-)
Ganz korrekt finde ich das Verfahren nicht: zwingende Abgabe aller Erkärungen ohne wenn und Aber zum 28.02.2011 und dann die Erklärungen 2-3 Monate liegen lassen wegen Umstellung.
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anbei wie fast schon gewohnt die neuesten Infos von Ihrem Finanzamt.
......
Und dann noch eine ganz wichtige Info:
Im April nächsten Jahres – 2011 – wird die gesamte Steuerverwaltung von Baden-Württemberg in einem Akt auf neue EDV-Verfahren umgestellt . Wir übernehmen praktisch in Gänze die Systeme der bayrische Steuerverwaltung, die die Vorstufe sind für die Einführung von bundeseinheitlichen Programmen und einer bundeseinheitlichen Hardware. In den Bundesländern, die diese Umstellung bereits hinter sich gebracht haben ( Berlin,Hamburg,Niedersachsen )führte sie zu einem Zeitaufwand und damit zu einem Arbeitsrückstand von 2 bis 3 Monaten für die Schulungen und die Einlernphase. Wir sind also gezwungen, am Umstellungsstichtag leere Schreibtische zu haben, weil alle Erklärungen, die dann schon im Amt sind, erst Monate später erst erledigt werden können. Aus diesem Grunde werden wir das Fristverlängerungsverfahren über den 31.12.2010 hinaus für die Erklärungen 2009 ganz restriktiv handhaben müssen. Verlängerungen über den 28.02.2011 wird es nicht mehr geben. Auf der Vorsteherinfo in Karlsruhe vom 24.3.10 wurden wir dahingehend informiert und angewiesen, dass mit dem Ziel einer schnelleren Abgabe der Erklärungen 2009 möglichst noch im Jahre 2010
- unsere Ministerialdirektorin die Steuerberaterkammern angeschrieben hat,
- am 20.4. 2010 mit den Kammerpräsidenten ein Gespräch stattfindet,
- im Herbst 2010 ein Erinnerungsschreiben an die beratenen Steuerbürger ergeht,
- die Ämter über die Presse die Bevölkerung über die Umstellung auf KONSENS informieren und darauf hinweisen sollen, dass eine frühere Abgabe als bisher unumgänglich ist,
- die Ämter für die nicht beratenen Steuerpflichtigen möglichst frühe Mahntermine wählen,
- die Ämter bei Einzelfristverlängerungen von Nichtberatenen sehr restriktiv agieren müssen und auch bei den beratenen Steuerpflichtigen konsequent Vorabanforderungen planen
und umsetzen
- und am 28.02.2011 sämtliche Erklärungen 09 im Amt sein müssen.
Wir gehen also gemeinsam einer nicht ganz einfachen Zeit entgegen, denn auch für uns stellt sich natürlich die Frage, wie wir diese Bugwelle bis zum Umstellungsstichtag bewältigen können. Ich möchte Sie dringend bitten, sich so früh wie möglich auf diese geänderten Rahmenbedingungen einzustellen. Darum habe ich Sie so rechtzeitig informiert.
Allen diesen Widrigkeiten zum Trotz möchte ich Sie auch weiter um eine gute Zusammenarbeit bitten, wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitern frohe Ostertage und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Anbei die aktuelle Ausgabe, da steht uns in BW ein tolles Jahr 2011 bevor...
(Ich würde gerne mal bei einem Softwarewechsel meinen Mandanten sagen, dass sie doch einmal bitte in 2-3 Monaten nochmals kommen sollen :-)
Ganz korrekt finde ich das Verfahren nicht: zwingende Abgabe aller Erkärungen ohne wenn und Aber zum 28.02.2011 und dann die Erklärungen 2-3 Monate liegen lassen wegen Umstellung.
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anbei wie fast schon gewohnt die neuesten Infos von Ihrem Finanzamt.
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Und dann noch eine ganz wichtige Info:
Im April nächsten Jahres – 2011 – wird die gesamte Steuerverwaltung von Baden-Württemberg in einem Akt auf neue EDV-Verfahren umgestellt . Wir übernehmen praktisch in Gänze die Systeme der bayrische Steuerverwaltung, die die Vorstufe sind für die Einführung von bundeseinheitlichen Programmen und einer bundeseinheitlichen Hardware. In den Bundesländern, die diese Umstellung bereits hinter sich gebracht haben ( Berlin,Hamburg,Niedersachsen )führte sie zu einem Zeitaufwand und damit zu einem Arbeitsrückstand von 2 bis 3 Monaten für die Schulungen und die Einlernphase. Wir sind also gezwungen, am Umstellungsstichtag leere Schreibtische zu haben, weil alle Erklärungen, die dann schon im Amt sind, erst Monate später erst erledigt werden können. Aus diesem Grunde werden wir das Fristverlängerungsverfahren über den 31.12.2010 hinaus für die Erklärungen 2009 ganz restriktiv handhaben müssen. Verlängerungen über den 28.02.2011 wird es nicht mehr geben. Auf der Vorsteherinfo in Karlsruhe vom 24.3.10 wurden wir dahingehend informiert und angewiesen, dass mit dem Ziel einer schnelleren Abgabe der Erklärungen 2009 möglichst noch im Jahre 2010
- unsere Ministerialdirektorin die Steuerberaterkammern angeschrieben hat,
- am 20.4. 2010 mit den Kammerpräsidenten ein Gespräch stattfindet,
- im Herbst 2010 ein Erinnerungsschreiben an die beratenen Steuerbürger ergeht,
- die Ämter über die Presse die Bevölkerung über die Umstellung auf KONSENS informieren und darauf hinweisen sollen, dass eine frühere Abgabe als bisher unumgänglich ist,
- die Ämter für die nicht beratenen Steuerpflichtigen möglichst frühe Mahntermine wählen,
- die Ämter bei Einzelfristverlängerungen von Nichtberatenen sehr restriktiv agieren müssen und auch bei den beratenen Steuerpflichtigen konsequent Vorabanforderungen planen
und umsetzen
- und am 28.02.2011 sämtliche Erklärungen 09 im Amt sein müssen.
Wir gehen also gemeinsam einer nicht ganz einfachen Zeit entgegen, denn auch für uns stellt sich natürlich die Frage, wie wir diese Bugwelle bis zum Umstellungsstichtag bewältigen können. Ich möchte Sie dringend bitten, sich so früh wie möglich auf diese geänderten Rahmenbedingungen einzustellen. Darum habe ich Sie so rechtzeitig informiert.
Allen diesen Widrigkeiten zum Trotz möchte ich Sie auch weiter um eine gute Zusammenarbeit bitten, wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitern frohe Ostertage und verbleibe mit freundlichen Grüßen