Steuerberater

Normale Version: getr. Veranlagung nach Einspruch
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Auch hier eine Sachstandsmeldung:

Wir haben uns f�r den Stpfl. entschieden, er bekommt seine getrennte Veranlagung.

Zum einen ist die Rechtslage ja so eindeutig nicht, zum anderen geht's nur um 600 � mehr Verlustvortrag.

Da lohnt der Aufwand eines Rb-Verfahrens nicht.
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