Steuerberater

Normale Version: DBA Schweiz
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Moin zusammen,
habe es zum ersten Mal mit Eink�nften aus der Schweiz zu tun und stehe irgendwie auf dem Schlauch.

Also:
AN hat von 2006 bis April 2009 in der Schweiz gelebt. Kein Wohnsitz oder gew�hnlicher Aufenthalt in Deutschland. AN erzielt Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit in der Schweiz, von denen Quellensteuer einbehalten wird. Im Mai kehrt AN nach Deutschland zur�ck. Keine weiteren Eink�nfte in der Schweiz, sondern nun Eink�nfteerzielung in Deutschland.

Sehe ich das nun richtig, dass die Eink�nfte der Schweiz gem�� DBA steuerfrei sind, aber der Progression unterliegen? Werden die Eink�nfte aus der Schweiz in der Anlage N angegeben und die abgezogene Quellensteuer in der Anlage AUS? Und die Werbungskosten bez�glich der Eink�nfte aus der Schweiz gebe ich auf einem Extrablatt an? Ermittlung der Werbungskosten erfolgt gem�� des deutschen Einkommensteuerrechts?

Seht es mir nach, das ist mein erster Fall und ich hoffe, ich liege nicht v�llig daneben.

Es dankt
e
Alles ja, bis auf die Quellensteuer. Die kann man nur bei der Anrechnungsmethode anrechnen und f�llt bei Freistellungsmethode unter den Tisch, ist also auch nicht einzutragen.

Umzugskosten geh�ren zu den deutschen WK, das d�rfte aber ja klar sein.

(Iich gehe von einem Schweizer Arbeitgeber aus).
Ja, genau, es war ein schweizer AG.
Vielen Dank f�r die Best�tigung und den Hinweis auf die Quellensteuer. Da war ich mir besonders unsicher.
meyer schrieb:Alles ja, bis auf die Quellensteuer. Die kann man nur bei der Anrechnungsmethode anrechnen und f�llt bei Freistellungsmethode unter den Tisch, ist also auch nicht einzutragen.

Im Ergebnis richtig, die Begr�ndung leider nicht.

Hier handelt es sich um einen Zuzugsfall, der nichts mit einem DBA zu tun hat.

Der Progressionsvorbehalt ergibt sich allein aus � 32b Abs. 1 Nr. 2 EStg, nicht aus der Nr. 3.
Stimmt ich war etwas zu schnell. Zwar hatte ich durchaus nicht an das DBA sondern an den Zuzugsfall gedacht, jedoch mit DBA im Zusammenhang stehende Begrifflichkeiten verwendet. Damit wollte ich eigentlich nur deutlich machen, wann etwas in die Anlage AUS geh�rt.

Ich muss mich aber auch noch in einem anderen Punkt korrigieren. In dem Fall geh�ren die Eink�nfte m. E. gar nicht in die Anlage N sondern in den Mantelbogen unter Eink�nfte au�erhalb des Zeitraums der unbeschr�nkten Steuerpflicht.

Macht aber im Ergebnis keinen Unterschied aus.
Das hatte ich auch �berlegt, ob es in den Mantelbogen m�sste, da ja erst unbeschr�nkte Steuerpflicht ab Mai besteht. In die Anlage N h�tte es wohl geh�rt, wenn das ganze Jahr �ber unbeschr�nkte Steuerpflicht besteht?
Ja, in die Anlage N geh�ren nur "echte" DBA-F�lle.
Perfekt, somit w�ren dann s�mtliche Klarheiten beseitigt ;-)
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