02.03.2010, 19:21
Update: Habe heute ein SChreiben vom FA bekommen, dass um den neg. ProgVBH ansetzen zu können die Einkünfte nach deutschem Recht ermittelt werden müssten, und ich solle doch eine Anlage V ausfüllen!
Scheint also so, als ob ich meinen neg Progressionsvorbehalt bekommen würde!
Scheint also so, als ob ich meinen neg Progressionsvorbehalt bekommen würde!