Steuerberater

Normale Version: Neg. Progressionsvorbehalt
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Update: Habe heute ein SChreiben vom FA bekommen, dass um den neg. ProgVBH ansetzen zu können die Einkünfte nach deutschem Recht ermittelt werden müssten, und ich solle doch eine Anlage V ausfüllen!

Scheint also so, als ob ich meinen neg Progressionsvorbehalt bekommen würde!
Seiten: 1 2
Referenz-URLs