Steuerberater

Normale Version: Ausländische Einkünfte-Progressionsvorbehalt
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Ausländische Einkünfte sind ja für den Progressionsvorbehalt nach deutschem Recht zu ermitteln.
Jetzt bleiben mir aber eigentlich die im Ausland bezahlten Sozialversicherungsbeiträge auf der Strecke; dt. SA-Abzug nach § 10 Abs2 Nr. 2a ist ja nicht möglich.
Ich hätte jetzt die spontane Idee, die bezahlten Beiträge von den österr. Einnahmen aus nichtselbst. Tätigkeit zu kürzen, bloß irgendwie finde ich nichts dazu und denke ich verrenn mich da.
Bin eigentlich ratlos
frankts
Sozialversicherungsbeiträge sind bei der Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht zu berücksichtigen. Die Einkünfte sind nach dem üblichen dt. Schema zu berechnen (Einnahmen minus WK). Und da die SV-Beiträge nunmal nach dt. Recht keine WK darstellen, sind die in die Berechnung nicht mit einzubeziehen.
Erst werden die Einkünfte ermittelt bis zum Gesamtbetrag der Einkünfte.
Danach erst die Sonderausgaben abgezogen. § 2 Abs. 4 EStG.
Die SV-Beiträge bleiben unberücksichtigt.

Gruß

tosch
Ich sehe das (leider) schon auch so, nur so ganz zufrieden bin ich damit nicht, aber das spielt ja keine Rolle.
Danke für Eure Unterstützung
frankts
Vielleicht hilft die dieses EuGH-Urteil
C-314/08

Ich weiss aber noch nicht, was die dt. Verwaltung daraus gemacht hat.

Edith meint:
Das schein auch in D ein Dauerrenner zu sein. Anhängiges Verfahrens beim BFH I R 73/09
@ Kiharu,

ich schließe Dich in mein Nachtgebet ein. Es hebt mein Selbstwertgefühl enorm zu wissen, dass es scheinbar doch noch Andere gibt, die so komische Ideen haben. Ich werde die Verfahren mal dem zuständigen FA präsentieren und schauen, was die sagen.
Danke (oder lieber Helau, was bei uns aber eher ein Fremdwort ist)
frankts
Zitat:Danke (oder lieber Helau, was bei uns aber eher ein Fremdwort ist)

Ich als kleines Küstenkind habs nicht so mit dem Verkleiden. Big Grin
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