Hallo,
gehört eine fondsgebundene Rentenversicherung der bayrischen Ärzteversicherung zu einer § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG abziehbaren Versicherung ?
Hallo
Muß das nicht im Vetrag stehen, ob es die Bedingungen erfüllt. Meist ist es sogar extra als "Werbung" hervorgehoben. Ich hatte bisher immer formlose Bescheinigungen: "Im Jahr ... wurden Beiträge in Höhe von ... gezahlt. Der Vetrag ist nach § 10 (1) 2b EStG förderfähig." Oft wird auch der Begriff "Basisrente" verwendet.
Viele grüße
Opa schrieb:Ich hatte bisher immer formlose Bescheinigungen: "Im Jahr ... wurden Beiträge in Höhe von ... gezahlt. Der Vetrag ist nach § 10 (1) 2b EStG förderfähig."
So eine Bescheinigung habe ich auch als Beleg bekommen.
Ich frage mich nur, ob tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt sind.
Mir ist irgendwie in Erinnerung, dass fondgebundene Versicherungen nicht gehen, weil die in Rz 10 des Erlass vom 24.02.2005 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Ich stelle gerade fest, dass ich mich geirrt haben muss, zumindest wenn man den Seiten dieser
Versicherung glauben darf.
Hallo,
die Infobroschüre von meinen Quellen bei der Swiss-Life lässt ausdrücklich beide Varianten zu - die klassische als auch die fondsgebundene.
Scheint wohl durch das BaFin abgesegnet.