04.02.2010, 13:01
Hi,
hab folgenden Fall:
Unternehmer beschäftigt Aushilfe für 200 Euro im Monat für X Stunden. Das Gehalt wird regelmässig gezahlt, die Stunden sind in langen Monaten etwas mehr, in kurzen etwas weniger.
Die Aushilfe beendet die Tätigkeit mit mündlicher Kündigung auf eigenen Wunsch sofort am 28.11. des Geschäftsjahres. Der AG nimmt an.
Dann erstellt der AG jedoch eine Gehaltsabrechnung für Dezember, auf der als Ende der Beschäftigung der 02.12. eingetragen ist, mit vollem Lohn von 200 Euro. Die 200 Euro werden auch ausgezahlt.
Kann der Lohn vom AN zurückgefordert werden? Der Fehler liegt ja offensichtlich beim AG.
Danke und Gruß,
derkleine
hab folgenden Fall:
Unternehmer beschäftigt Aushilfe für 200 Euro im Monat für X Stunden. Das Gehalt wird regelmässig gezahlt, die Stunden sind in langen Monaten etwas mehr, in kurzen etwas weniger.
Die Aushilfe beendet die Tätigkeit mit mündlicher Kündigung auf eigenen Wunsch sofort am 28.11. des Geschäftsjahres. Der AG nimmt an.
Dann erstellt der AG jedoch eine Gehaltsabrechnung für Dezember, auf der als Ende der Beschäftigung der 02.12. eingetragen ist, mit vollem Lohn von 200 Euro. Die 200 Euro werden auch ausgezahlt.
Kann der Lohn vom AN zurückgefordert werden? Der Fehler liegt ja offensichtlich beim AG.
Danke und Gruß,
derkleine