Steuerberater

Normale Version: Rückforderung von AN möglich?
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Hi,

hab folgenden Fall:

Unternehmer beschäftigt Aushilfe für 200 Euro im Monat für X Stunden. Das Gehalt wird regelmässig gezahlt, die Stunden sind in langen Monaten etwas mehr, in kurzen etwas weniger.

Die Aushilfe beendet die Tätigkeit mit mündlicher Kündigung auf eigenen Wunsch sofort am 28.11. des Geschäftsjahres. Der AG nimmt an.

Dann erstellt der AG jedoch eine Gehaltsabrechnung für Dezember, auf der als Ende der Beschäftigung der 02.12. eingetragen ist, mit vollem Lohn von 200 Euro. Die 200 Euro werden auch ausgezahlt.

Kann der Lohn vom AN zurückgefordert werden? Der Fehler liegt ja offensichtlich beim AG.

Danke und Gruß,
derkleine
Vielleicht erfolgte die Zahlung der 200,- f. Nov. erst im Dez. (Abrechnung 1.12.)

Ansonsten könnten m.E. die 200,- auch zurückgefordert werden, ohne jetzt aber eine Rechtsquelle nennen zu können (ist nicht ganz mein Gebiet).
Hallo,

Kündigung erfordert Schriftzwang.
Die können sich einigen wie sie wollen, solange es nicht schriftlich vollzogen ist, besteht rein rechtlich das Arbeitsverhältnis fort.

Zudem gibt es da noch eine Klausel, wonach der AG versehentlich überzahlte Beträge nicht zurückfordern kann, wenn der AN davon ausgehen musste, dass die Zahlung korrekt war.

Und jetzt lies noch mal den ersten Absatz und Du erkennst die perfide Falle.


Abschreiben unter der Rubrik - Dumm gelaufen und Lehrgeld gezahlt.
Hi, Kleiner Big Grin

derkleine schrieb:Kann der Lohn vom AN zurückgefordert werden? Der Fehler liegt ja offensichtlich beim AG.
Warum nicht? AN ist ungerechtfertigt bereichert. Zwar durch einen Fehler des AG, aber das hindert diesen nicht, das Geld zurückzufordern.
Wenn der AN selber gekündigt hat, die Kündigung angenommen wurde und darüber kein Streit besteht, kann der AG das zu viel bezahlte Geld zurückfordern.
Und wenn die zwei keinen Streit hatten, wird der AN es auch zurückbezahlen.
Sollte AN allerdings mit einem Kontoauszug mit einer NULL winken und behaupten, er hätte das gar nicht gemerkt und das Geld leider schon ausgegeben, hat der AG schlechte Karten und kann die 200 Euros abschreiben.

Gruß

tosch
Hat der AN das als Abfindung betrachtet?Wink

Der AG wird wohl kaum einen Prozeß führen.

Und falls doch, ein guter Anwalt findet sich für den AN bestimmt, stimmts @zaunkönig?
Danke für die Info´s!

So wie ich es sehe, gibt es nicht viel Hoffnung für den AG eine Rückforderung wirklich begründen zu können, bzw. diese dann auch durchzusetzen.

Wie schon geschrieben wurde, wird der Betrag wohl als Lehrgeld zu buchen sein...
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