31.01.2010, 18:45
Anfang der '90 wird im Rahmen einer Bp entsprechend dem "alten" Betriebsstättenerlass in der StB ein passiver Ausgleichsposten für in eine ausländische Tochter eingebrachte Gesellschaftsanteile gebildet. Nach dem "neuen" Betriebsstättenerlass sind diese Ausgleichsposten zwingend nach 10 Jahren aufzulösen.
In der laufenden Bp wird nun dieser Ausgleichsposten "fällig"! Hier stellt sich jetzt die Frage, ob die Auflösung unter das HEV fällt oder nicht.
Verwaltungsanweisungen, Rechtssprechung, etc. gibt es nicht hierzu. Auch das Schriftum hält sich zurück. Es wird jedoch gelegtentlich von einem Stundungsmodell gesprochen, was die höher besoldete Einsicht dazu verleitet, von der vollen Steuerpflicht auszugehen.
Ich vertrete die Auffassung, dass das HEV anzuwenden ist, da nach dem Rechtsstand im Zeitpunkt der Auflösung und nicht nach dem der Bildung zu entscheiden ist.
Hat jemand ggf. Fundstellen?
taxpert
In der laufenden Bp wird nun dieser Ausgleichsposten "fällig"! Hier stellt sich jetzt die Frage, ob die Auflösung unter das HEV fällt oder nicht.
Verwaltungsanweisungen, Rechtssprechung, etc. gibt es nicht hierzu. Auch das Schriftum hält sich zurück. Es wird jedoch gelegtentlich von einem Stundungsmodell gesprochen, was die höher besoldete Einsicht dazu verleitet, von der vollen Steuerpflicht auszugehen.
Ich vertrete die Auffassung, dass das HEV anzuwenden ist, da nach dem Rechtsstand im Zeitpunkt der Auflösung und nicht nach dem der Bildung zu entscheiden ist.
Hat jemand ggf. Fundstellen?
taxpert