12.01.2010, 17:44
Hallo Bilanzierungs- und Offenlegungsfreaks...
Fakt: Britische Ltd., gegründet mit 10.000 Pfund.
Frage 1: Unter welchem Datum veröffentliche ich in Deutschland die Eröffnungsbilanz:
a) Tag des Gesellschaftsvertrages
b) Tag der Eintragung im Britischen Register (also 1 Tag später)
c) Tag der Eintragung im HR in Deutschland?
(Ich glaube mich zu erinnern, dass ich erst ab Eintragung im deutschen HR muss, aber vorher schon darf?)
Daran schließt sich nämlich meine
Frage 2 (an):
Mit welchem Wert veröffentliche ich das?
a) Pfund-Kurs zum Tag der Satzung?
b) zum Tag der Eintragung in GB?
c) Zum Tag der Einzahlung auf das Konto in GB?
d) zum Tag der Eintragung im HR in Deutschland?
Meine Grundtendenz:
Veröffentlichen auf den Tag der Satzung mit "ausstehende Einlagen an Kapital"
(in der laufenden FiBu dann von ausstehend auf eingezahlt via Bank umbuchen (welcher Kurs?)
3. Frage: Muss ich auf den Tag der Schlussbilanz 31.12.2009 die Währungdsifferenz im Kapital bewerten?
Weder beim ebundesanzeiger konnte man mir telefonisch weiterhelfen und die Dame im Bundesamt für Justiz sah sich auch nicht in der Lage, dazu irgendetwas Schlaues zu sagen (und das für 14 Ct. pro Minute (der ebanz ist wenigstens kostenlos...).
Gruß von der Catja
Fakt: Britische Ltd., gegründet mit 10.000 Pfund.
Frage 1: Unter welchem Datum veröffentliche ich in Deutschland die Eröffnungsbilanz:
a) Tag des Gesellschaftsvertrages
b) Tag der Eintragung im Britischen Register (also 1 Tag später)
c) Tag der Eintragung im HR in Deutschland?
(Ich glaube mich zu erinnern, dass ich erst ab Eintragung im deutschen HR muss, aber vorher schon darf?)
Daran schließt sich nämlich meine
Frage 2 (an):
Mit welchem Wert veröffentliche ich das?
a) Pfund-Kurs zum Tag der Satzung?
b) zum Tag der Eintragung in GB?
c) Zum Tag der Einzahlung auf das Konto in GB?
d) zum Tag der Eintragung im HR in Deutschland?
Meine Grundtendenz:
Veröffentlichen auf den Tag der Satzung mit "ausstehende Einlagen an Kapital"
(in der laufenden FiBu dann von ausstehend auf eingezahlt via Bank umbuchen (welcher Kurs?)
3. Frage: Muss ich auf den Tag der Schlussbilanz 31.12.2009 die Währungdsifferenz im Kapital bewerten?
Weder beim ebundesanzeiger konnte man mir telefonisch weiterhelfen und die Dame im Bundesamt für Justiz sah sich auch nicht in der Lage, dazu irgendetwas Schlaues zu sagen (und das für 14 Ct. pro Minute (der ebanz ist wenigstens kostenlos...).
Gruß von der Catja