Steuerberater

Normale Version: Aktivierung von Grundstücken
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Danke an alle

Es handelt sich bei beiden Betrieben um notwendigen BV. Ich werde also erstmal bei einer Aufteilung bleiben.
Hallo,

ich würde es über die Funktionszuweisung regeln.

Wenn Betrieb A das Gebäude komplett in Funktion hat und dieses dem BV des Betriebes A zugewiesen wurde, dann wird es, bei späterer Aufnahme eines Betriebes B im gleichen Gebäude schon etwas schwieriger.

Und zu der gleichzeitigen Nutzung des gleichen Quadratmeters durch zwei Betriebe - das ist möglich.

Man denke einfach mal an die Tatsache, dass zwei Betriebe durchaus ein einheitliches Lager, die gleiche Porto- und Versandstation oder eventuell sogar die gleichen Büroräume benutzen und lediglich verwaltungstechnisch intern eine Trennung erfahren.

Das mit dem einfachen aufteilen ist jedenfalls so, nach meiner Meinung nicht möglich.
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