18.11.2009, 19:28
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die in § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der Grundbesitzwerte i.S.d. § 138 BewG als Bemessungsgrundlage der GrESt verfassungsgemäß ist.
BFH-Beschluss vom 27.05.2009 - II R 64/08, BFH/NV 2009, 1540
lg, Jive
PS: Offenhalten ist gut.. aber bitte keine AdV, sonst bekommt Ihr die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht :-)
BFH-Beschluss vom 27.05.2009 - II R 64/08, BFH/NV 2009, 1540
lg, Jive
PS: Offenhalten ist gut.. aber bitte keine AdV, sonst bekommt Ihr die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht :-)