10.11.2009, 19:14
Habe nachträglich oben noch die Fundstelle in der DA-FamEStG ergänzt (hatte sich mit der Antwort von showbee überschnitten).
Nicht ganz der Fall, der gefragt war, aber siehe Verfahren BFH III R 48/08.
Da geht es darum, ob der Vater die gesamte Unterhaltsbelastung für das Kind bei sich kürzen kann, wenn die Mutter keine eigenes verfügbares Einkommen hat.
Nicht ganz der Fall, der gefragt war, aber siehe Verfahren BFH III R 48/08.
Da geht es darum, ob der Vater die gesamte Unterhaltsbelastung für das Kind bei sich kürzen kann, wenn die Mutter keine eigenes verfügbares Einkommen hat.