Ich sehe da auch keine zu großen Probleme.
Wenn der im Ausland nunmal billiger produzieren kann, dann ist das doch nur ökonomisch für das inländische Unternehmen, oder?
Klar, - am Anfang jeder Produktion stehen u.a. Entwicklungskosten, Werkzeugkostebn etc.
Zahlt der Ausländer, der das Produkt jetzt herstellt, Lizenzkosten?
Das deutsche Unternehmen hat sich doch nur von einem unproduktiven Unternehmensteil getrennt, oder?
=> Ich würde das durchgehen lassen.
Das Produkt wurde schon in D in Lizenz hergestellt.
Auftraggeber für die chinesische Firma ist auch nicht die deutsche Firma, sondern der Lizenzgeber aus den USA.
Die deutsche Firma kauft und verkauft nur noch.
So, Stb wurde wurde angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme, unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 07.08.2008 (Az IV R 86/05, BFH/NV 2008, 1960-1963).
Mal abwarten....
Ist ja schon etwas wunderlich:
da wird ein Urteil nicht veröffentlicht, aber der Stb soll dazu Stellung nehmen

Wo ist das Problem ?
Wenn es veröffentlicht worden wäre, wäre es bindend.
Nur weil es nicht veröffentlicht wurde, heißt es ja nicht, dass es nicht anwendbar ist....
Petz schrieb:Wo ist das Problem ?
Keine Ahnung!
Ist denn alles, was in Frage gestellt wird, ein Problem?
Zitat:Wenn es veröffentlicht worden wäre, wäre es bindend.
Nur weil es nicht veröffentlicht wurde, heißt es ja nicht, dass es nicht anwendbar ist....
DAS ist genau der Punkt.
Es wird nicht veröffentlicht, damit es nicht bindet.
Wenn es der Finanzverwaltung passt, soll es anwendbar sein.
Wenn es dem Steuerberater passt, bindet es nicht.
Hallo,
dann ist das Urteil eben nur eine Argumentationshilfe - im Zweifel für ein Klageverfahren.
Bedeutet ja auch nicht zwingend, dass die Meinungen zwischen Beraterschaft und Verwaltung in jedem Fall divergieren.
Und im Grundsatz ist alles, was in Frage gestellt wird, ein Problem. Die Infragestellung ist das Problem, ansonsten müsste es nicht in Frage gestellt werden.
tosch schrieb:Es wird nicht veröffentlicht, damit es nicht bindet.
Wenn es der Finanzverwaltung passt, soll es anwendbar sein.
Wenn es dem Steuerberater passt, bindet es nicht.
Nicht zwingend.
Urteile, die die bisherige Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bestätigen, werden auch nicht veröffentlicht.
Außerdem ist es doch gut, dass es nicht veröffentlicht wurde.
So ist es für mich nicht bindend......
So, Steuerberater hat nach 2 Monaten nicht geantwortet.
Jetzt haben wir von den 4 Mio Verlustvortrag 2 Mio gestrichen, da ja nicht auszuschließen ist, dass der bisher entstandene Verlust zumindest teilweise auf den weitergeführten Betriebsteil entfällt.
Mal sehen, wie es weitergeht.....
Letzter Stand:
Einspruchsfrist vorbei.
Offensichtlich wurde unser Tun akzeptiert.
