21.10.2009, 16:34
Hallo,
ich brüte gerade über einer Betriebsaufgabe nach Umwandlung von GmbH in Einzelunternehmen.
Dazu sagt der BMF:
Der auf einen Aufgabegewinn nach § 18 ... UmwStG entfallende GewSt-Meßbetrag bleibt bei der Ermäßigung der ESt nach § 35 unberücksichtigt.
Wie berechnet man den auf den Aufgabegewinn entfallenden GewSt-Meßbetrag?
Alt 1:
Gewinn ¤ 60.000
davon Aufgabegewinn ¤ 30.000
Gewerbesteuer : 60.000 - 24.500 = 35.500 x 3,5 % = 1.242 x Hebesatz 3,3 = 4.100
Einkommensteuer: ¤ 2.000
Anrechnung Gewerbesteuer:
Gewinn ohne Aufgabegewinn: ¤ 30.000 - 24.500 x 3,5 % x 3,3 = 635
ESt: 2.000 - 635 = 1.365
Alt 2:
oder wird die Anrechnung anteilig berechnet aus
Gesamtgewerbesteuer oben ¤ 4.100 davon 30/60.Gewinnanteil = 2.050 , gedeckelt auf ESt 2.000
Kann jemand helfen?
Gruß
tosch
ich brüte gerade über einer Betriebsaufgabe nach Umwandlung von GmbH in Einzelunternehmen.
Dazu sagt der BMF:
Der auf einen Aufgabegewinn nach § 18 ... UmwStG entfallende GewSt-Meßbetrag bleibt bei der Ermäßigung der ESt nach § 35 unberücksichtigt.
Wie berechnet man den auf den Aufgabegewinn entfallenden GewSt-Meßbetrag?
Alt 1:
Gewinn ¤ 60.000
davon Aufgabegewinn ¤ 30.000
Gewerbesteuer : 60.000 - 24.500 = 35.500 x 3,5 % = 1.242 x Hebesatz 3,3 = 4.100
Einkommensteuer: ¤ 2.000
Anrechnung Gewerbesteuer:
Gewinn ohne Aufgabegewinn: ¤ 30.000 - 24.500 x 3,5 % x 3,3 = 635
ESt: 2.000 - 635 = 1.365
Alt 2:
oder wird die Anrechnung anteilig berechnet aus
Gesamtgewerbesteuer oben ¤ 4.100 davon 30/60.Gewinnanteil = 2.050 , gedeckelt auf ESt 2.000
Kann jemand helfen?
Gruß
tosch