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Normale Version: # 14 Höchstbetrag Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen 2008
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Hallo,

etwas anderer Sachverhalt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen (wollte nicht noch einen Thread aufmachen)


FG Rheinland-Pfalz (Az.: 4 K 2708/07)

Verneint wurde der Anspruch der Kläger (Steuerpflichtige), die im Zusammenhang mit der erstmaligen Anlage eines Gartens und gleichzeitiger Errichtung einer Stützmauer den Rechnungsbetrag aufgeteilt wissen wollten.

Die Kläger machten sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen für die Gartenanlage als auch Handwerkerleistungen für die Errichtung der Mauer geltend.
Das FG wies die Klage ab, da es hier eine einheitliche Leistung sah.

Revision wurde wegen Klärung einheitlicher Rechtsprechung zugelassen.
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