25.09.2009, 20:49
Hallo zusammen,
ich habe irgendwie ein Brett vorm Kopf und hoffe, hier erleuchtung zu erfahren.
Sachverhalt:
A ist ursprünglich alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co KG. Nun überträgt A seinem B diesen Gesellschaftsanteil zu 100% gegen Einräumung eines Nießbrauchs von 50% des Jahresüberschusses der KG.
Bisher wurde bei der KapKtoEntwicklung bzw. Gewinnverwendung 50% des Jahresüberschusses dem KapKto B zu geschrieben sowie die anderen 50% des A unter sonstigen Verbindlichkeiten in der Bilanz der KG ausgewiesen.
ich habe dabei aber ein komisches bauchgefühl. ich bin der meinung, dass diese verbindlichkeit in der gesamthandsbilanz nicht ausgewiesen werden dürfte, sondern der JÜ zu 100% dem KapKto des B gutgeschrieben werden müsste.
doch wie ginge es dann weiter?
die 50% des A als betriebsausgabe in der SonderGuV und entsprechend eine Verbindlichkeit in der Sonderbilanz des B ausweisen?
in der FStE der GmbH&CoKG wurden die Gewinnanteile der KomplGmbH (nur haftungsvergütung), des A und des B festgestellt.
ich hab das gefühl den baum vor lauter wald nicht mehr zu sehen
danke bereits im voraus
Ciao
Tax
ich habe irgendwie ein Brett vorm Kopf und hoffe, hier erleuchtung zu erfahren.
Sachverhalt:
A ist ursprünglich alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co KG. Nun überträgt A seinem B diesen Gesellschaftsanteil zu 100% gegen Einräumung eines Nießbrauchs von 50% des Jahresüberschusses der KG.
Bisher wurde bei der KapKtoEntwicklung bzw. Gewinnverwendung 50% des Jahresüberschusses dem KapKto B zu geschrieben sowie die anderen 50% des A unter sonstigen Verbindlichkeiten in der Bilanz der KG ausgewiesen.
ich habe dabei aber ein komisches bauchgefühl. ich bin der meinung, dass diese verbindlichkeit in der gesamthandsbilanz nicht ausgewiesen werden dürfte, sondern der JÜ zu 100% dem KapKto des B gutgeschrieben werden müsste.
doch wie ginge es dann weiter?
die 50% des A als betriebsausgabe in der SonderGuV und entsprechend eine Verbindlichkeit in der Sonderbilanz des B ausweisen?
in der FStE der GmbH&CoKG wurden die Gewinnanteile der KomplGmbH (nur haftungsvergütung), des A und des B festgestellt.
ich hab das gefühl den baum vor lauter wald nicht mehr zu sehen

danke bereits im voraus
Ciao
Tax