Steuerberater

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Hab von Düsseldorf nur den sonstigen Orientierungssatz

Zitat:Sonstiger Orientierungssatz
1. Die Verwechslung des Antragstellers mit seinem Bruder und die dadurch verursachte Erteilung einer falschen Kenn-Nummer für den maschinellen LSt-Jahresausgleich ist eine offenbare Unrichtigkeit.

2. Wer infolge eines Versehens der Finanzbehörde zu Unrecht oder in ungerechtfertigter Höhe eine Steuererstattung erhält, kann sich jedenfalls dann nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn er den empfangenen Geldbetrag erkennbar als Steuererstattung erhalten hat.

Interessant wäre vielleicht noch FG Hamburg vom 26.02.2001, II 129/00. Die sehen das ähnlich.
FG Düsseldorf: EFG 1979, 525

Habe ich aber auch nicht da. Vielleicht hat ein anderer noch Zugriff. Oder die Bibliothek Deines Steuerberaterverbands?
EFG 1970, dann hauts hin. Hab aber auch keinen Zugriff drauf.
Mit "FG Hamburg vom 26.02.2001, II 129/00" kann ich noch dienen, aber mehr auch nicht.
Opa schrieb:Mit "FG Hamburg vom 26.02.2001, II 129/00" kann ich noch dienen, aber mehr auch nicht.

Mehr als die obige Fundstelle habe ich auch nicht-

Nochmals danke -
frankts
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