22.09.2009, 08:58
Hallo,
zum 01.07.2009 kann der Unternehmer bei Vorjahresumsatz unter T¤ 500 von der Soll- zur Ist-Versteuerung wechseln
http://steuerrecht-kiel.de/umsatzsteuer/...entgelten/
Hat schon jemand umgestellt?
Wie verbucht man die Umsätze nach dem 01.07. bei einem bilanzierenden Möchtegern-IST-Versteuerer, um am Jahresende mit möglichst wenig Aufwand die USt-Erklärung nach SOLL- und IST-Umsätzen abstimmen zu können und trotzdem Forderungen/Verbindlichkeiten korrekt auszuweisen?
Manuelle Korrektur am Vorlaufende?
Oder bietet DATEV irgendeine Lösung? Eine Änderung der Stammdaten geht ja unterjährig nicht.

tosch
zum 01.07.2009 kann der Unternehmer bei Vorjahresumsatz unter T¤ 500 von der Soll- zur Ist-Versteuerung wechseln
http://steuerrecht-kiel.de/umsatzsteuer/...entgelten/
Hat schon jemand umgestellt?
Wie verbucht man die Umsätze nach dem 01.07. bei einem bilanzierenden Möchtegern-IST-Versteuerer, um am Jahresende mit möglichst wenig Aufwand die USt-Erklärung nach SOLL- und IST-Umsätzen abstimmen zu können und trotzdem Forderungen/Verbindlichkeiten korrekt auszuweisen?
Manuelle Korrektur am Vorlaufende?
Oder bietet DATEV irgendeine Lösung? Eine Änderung der Stammdaten geht ja unterjährig nicht.



tosch