Hallo,
wegen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab 2010 sind ein paar Dinge zu beachten.
Keine Ahnung wie die Mandanteninformationen bei Euch aussehen, aber ich denke mir, dass jeder ein paar Mandanten hat, die auf die geänderte Rechtslage hingewiesen werden sollten.
Haufe sei Dank!
Kompakte Info und eine Checkliste wurde zusammengestellt und veröffentlicht. Wer sie für sich verwenden möchte - hier der Link
Info Mehrwertsteuer-Paket
danke für den link, kurz und prägnant.
obwohl ich jetzt schon das gefühl habe, dass manche mandanten das nun nicht auf die kette kriegen

Hallo,
nach dem Mehrwertsteuerpaket entfällt ab Jan 2010 die Möglichkeit der Fristverlängerung für die Abgabe der ZM.
Andere Quellen meinen, wer eine Fristverlängerung für die USt-VA hat, hat sie auch automatisch für die ZM.
Was stimmt nun? Gibt es dazu was aktuelles?
tosch
Hallo
Schaust Du auf die Seite des
BZSt.
Abgabezeitraum: Kalendervierteljahr (war mal monatlich im Gespräch)
Fristverlängerung: Ja, wenn auch für USt-VA gewährt
Antrag Fristverlängerung: Nicht erforderlich
Jahresversteuerer: Bis zum 10. Tag nach Ablauf Kalenderjahr
Kleinunternehmer: Befreit, wenn.........
Zitat:Schaust Du auf die Seite des BZSt.
Das scheint auf den ersten Blick stimmig zu sein. Allerdings ist das dann wohl nicht Europarechtskonform und muss abgeändert werden, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Hallo,
Änderung ab 01.07. aufgrund Anpassung nationales Recht an EU-Recht (Jahressteuergesetz 2010 als Omnibusgesetz).
Grundsätzlich ist die ZM nur noch monatlich abzugeben.
Es gibt keine Fristverlängerungsmöglichkeit mehr.
Als Ausgleich verschiebt sich der Abgabetermin auf den 25. des Folgemonats.
So ist das im Zeitalter des elektronischen Datenaustauschs. Es wird erwartet und durch Gesetz einfach zu Pflicht gemacht.
Irgendwie vergisst der Autofahrer dabei, dass es noch andere Verkehrsteilnehmer, ja sogar welche ohne Führerschein gibt (kleine Analogie).