Steuerberater

Normale Version: IAB und GWG
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so habe mal nachgeschaut

Kratzsch, in Frotscher, EStG, § 7g EStG Rz. 104 schrieb:Mehrere Wirtschaftsgüter, die sich einem Oberbegriff zuordnen lassen, müssen einzeln aufgeführt werden. Es reicht z. B. also nicht aus, 2 landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge mit 200.000 EUR aufzuführen, sondern es muss jedes Fahrzeug einzeln aufgeführt werden, also z. B. Transportfahrzeug 1 mit 90.000 EUR und Transportfahrzeug 2 mit 110.000 EUR.
Mille grazie Big Grin

Ich arbeite zwar mit DATEV, aber nicht mit dem Anlag Programm

Scheint, als müsste ich mich mal damit befassen.
hätten wir nicht ein Mandat von einem Vorberater übernommen, würden wir hier um Büro auch nicht wissen, dass man die IAB in ANLAG dokumentieren kann
Taxman schrieb:hätten wir nicht ein Mandat von einem Vorberater übernommen, würden wir hier um Büro auch nicht wissen, dass man die IAB in ANLAG dokumentieren kann

Habs auch nur durch Zufall gefunden.

Die Dokumentation ist ja das kleinste Problem, die Auflösung des IAB mit Kürzung AHK usw. ist aber eine Fummelei, die mittels Anlag dann ganz entspannt funktioniert...

Ausserdem werden mit der Programmverbindung dann alle Buchungen, also auch die statistischen Buchungen, automatisiert.

Ist eine tolle Erleichterung...
gerade bei IAB und GWG ist man jedoch gezwungen, jedes einzele WG anzulegen und kann nicht mehrere IAB auf eine invertarnummer zuordnen. ebenso das gemaule bei SoAfA bei GWG. das nervt mich, aber sonst wirklich eine feine sache
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