04.09.2009, 08:32
so habe mal nachgeschaut
Kratzsch, in Frotscher, EStG, § 7g EStG Rz. 104 schrieb:Mehrere Wirtschaftsgüter, die sich einem Oberbegriff zuordnen lassen, müssen einzeln aufgeführt werden. Es reicht z. B. also nicht aus, 2 landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge mit 200.000 EUR aufzuführen, sondern es muss jedes Fahrzeug einzeln aufgeführt werden, also z. B. Transportfahrzeug 1 mit 90.000 EUR und Transportfahrzeug 2 mit 110.000 EUR.