11.08.2009, 15:41
Hallo,
ein (Einzelunternehmer-) Mandant nutzt ein bisher privat verwendetes Wohnmobil ab Januar 2008 als Baustellenfahrzeug zu Übernachtungszwecken. Er führt Fahrtenbuch mit Privatanteil unter 10 %.
Ist die Einlage ins BV im Januar 2008 eine Anschaffung, die zur Abschreibung gem. § 7 g Abs. 5 berechtigt? Insbesondere, wenn der Betrieb ein Darlehen übernimmt, mit dem das Womo angeschafft wurde?
Der BMF schreibt zum Investitionszulagegesetz v. 08.05.2008 BStBl I S. 590 unter Tz. 177 unter Hinweis auf BFH 29.07.1966 BStBl 1967 III S. 62, dass eine Überführung aus dem PV ins BV keine Anschaffung ist.
Die Überführung eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen ein und derselben Person wird jedoch als Anschaffung angesehen.
Beides widerspricht sich eigentlich.
Hat schon mal jemand die Frage gehabt/geklärt?
Gruß
tosch
ein (Einzelunternehmer-) Mandant nutzt ein bisher privat verwendetes Wohnmobil ab Januar 2008 als Baustellenfahrzeug zu Übernachtungszwecken. Er führt Fahrtenbuch mit Privatanteil unter 10 %.
Ist die Einlage ins BV im Januar 2008 eine Anschaffung, die zur Abschreibung gem. § 7 g Abs. 5 berechtigt? Insbesondere, wenn der Betrieb ein Darlehen übernimmt, mit dem das Womo angeschafft wurde?
Der BMF schreibt zum Investitionszulagegesetz v. 08.05.2008 BStBl I S. 590 unter Tz. 177 unter Hinweis auf BFH 29.07.1966 BStBl 1967 III S. 62, dass eine Überführung aus dem PV ins BV keine Anschaffung ist.
Die Überführung eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen ein und derselben Person wird jedoch als Anschaffung angesehen.
Beides widerspricht sich eigentlich.
Hat schon mal jemand die Frage gehabt/geklärt?
Gruß
tosch