Steuerberater

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FG München 1. Senat, 09.04.1997, 1 K 1742/94

Leitsatz
Der Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub ist auch dann nicht den Werbungskosten zuzurechnen, wenn die Steuerpflichtige deshalb auf dem Gelände des Golfclubs spielt, um andere Mitglieder zum Kauf im Golfshop einer GmbH zu bewegen, deren Geschäftsführerin sie ist.
Dank an limo. Urteil ist angekommen.
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