01.07.2009, 12:34
tolledeu schrieb:Hallo,
ich denke den § 13a Abs.2 und 4 Nr.2 EStG hast Du bestimmt schon geprüft? Hatte mal den Fall da passte es mit den Daten und er konnte die Wohnung steuerfrei entnehmen.
Du meinst § 13 (2) und (4) EStG, oder?
Ja, hab ich geprüft, hab aber leider keine eigenen Wohnzwecke oder Wohnzwecke des Altenteilers...